Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken für das Haushaltsjahr 2021
Der Stadtrat hat am 27. April 2021 die Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.
I.
Haushaltssatzung
der Landeshauptstadt Saarbrücken für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt Seite 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Juni 2020 (Amtsblatt I S. 776), hat der Stadtrat am 27. April 2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird festgesetzt
- im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 506.505.352 Euro
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 509.560.686 Euro
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf -3.055.334 Euro
- im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 16.830.800 Euro
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 36.935.650 Euro
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf -20.104.850 Euro
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 20.801.169 Euro
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 26.438.539 Euro
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit -5.637.370 Euro.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
wird auf festgesetzt auf 19.771.169 Euro.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf 10.527.800 Euro.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf 900.000.000 Euro.
§ 5
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf 1.444.378 Euro.
und
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf 1.610.956 Euro.
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 275 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 510 v.H.
Grundsteuerkleinbeträge werden entsprechend § 28 Abs. 2 Grundsteuergesetz wie folgt fällig:
- 15. August mit dem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro
- 15. Februar und 15. August je zur Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser 30 Euro
nicht übersteigt.
2. Gewerbesteuer 490 v.H.
§ 7
Es gilt der vom Stadtrat am 15. Dezember 2020 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Bei der Ausführung des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes findet die Deckungsfähigkeit gemäß § 18 Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) in der Fassung vom 10. Oktober 2006 (Amtsblatt Seite 1842), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Januar 2020 (Amtsblatt I S. 16) Anwendung.
Weitergehende Ausführungen sind in der Anlage beschrieben.
§ 9
Sind Erträge oder Einzahlungen auf Grund rechtlicher Verpflichtungen oder, wenn ein sachlicher Zusammenhang dies erfordert und durch die Zweckbindung die Bewirtschaftung der Mittel erleichtert wird, zweckgebunden, bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und die Ermächtigung zur Leistung von Auszahlungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Die jeweilige Einzelentscheidung obliegt der Finanzdezernentin/dem Finanzdezernenten.
§ 10
In Anwendung des § 19 Absatz 2 KommHVO werden durch Mittelbindungen rechtverbindlich festgelegte Ermächtigungen für Aufwendungen eines Budgets generell für übertragbar erklärt.
Saarbrücken, den 27. April 2021
DER OBERBÜRGERMEISTER
gez.
Uwe Conradt
Oberbürgermeister
II.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2021 der Landeshauptstadt Saarbrücken genehmige ich
- gemäß § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 10.527.800 Euro und
- gemäß § 92 Abs. 2 KSVG einen Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen von 19.771.169 Euro
St. Ingbert, 12. April 2021
Landesverwaltungsamt
Kommunalaufsicht
gez.
Dr. Christof Hoffmann
III.
Der Haushaltsplan 2021 liegt gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ab dem Tage dieser Veröffentlichung im Rathaus St. Johann, Rathausplatz 1, Zimmer 324, an sieben Tagen (montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr) öffentlich aus. Um telefonische Terminvereinbarung (+49 681/905-1340) wird gebeten.
Saarbrücken, den 27. April 2021
DER OBERBÜRGERMEISTER
gez.
Uwe Conradt
Oberbürgermeister