Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung für Ari Leicht
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung der Landeshauptstadt.
Familienname / Anrede / akad. Grad: | Leicht |
Vorname: | Ari |
Zuletzt bekannte Anschrift: | Marienstraße 116, 50825 Köln |
Bescheid vom: | 28.04.2000 |
Aktenzeichen: | 216/00 |
Der Stadtrechtsausschuss der Landeshauptstadt Saarbrücken hat für die vorbezeichnete Person ein Schreiben erstellt. Das Schriftstück wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt das Schreiben als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminve rsäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben kann.
Das Schriftstück kann während der Geschäftszeiten gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Stadtrechtsausschuss, Geschäftsstelle, Kohlwaagstraße 4 (Haus Berlin) 5. OG, Zimmer 535, 66111 Saarbrücken eingesehen werden.
Veröffentlicht:
am 08.05.2021