Samstag, 15. Mai 2021

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 242.07.00 "Zwischen Seebohm- und Weisdorffstraße"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27. April 2021 die Aufstellung des Bebauungsplans 242.07.00 "Zwischen Seebohm- und Weisdorffstraße" im Stadtteil Burbach beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 BauGB aufgestellt. Eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird durchgeführt.

Näheres hierzu zu einem späteren Zeitpunkt an gleicher Stelle.

Ziel der Planung:

Der ungenutzte Blockinnenbereich zwischen der Seebohm- und Weisdorffstraße soll durch Wohnbebauung verdichtet werden. Dabei soll das neue Wohngebiet durch eine Zufahrt über die Seebohmstraße erschlossen werden. Ebenso soll hier ein öffentlicher Fuß- und Radweg zwischen der Seebohm- und Weisdorffstraße verlaufen.

Bei der Bebauung soll auf einen hohen ökologischen Standard geachtet werden. Innerhalb des neuen Wohngebiets sollen die nicht bebauten Flächen intensiv begrünt werden und durch flächenschonende Bebauung soll sparsam mit Grund und Boden umgegangen werden. Des Weiteren soll die Lärmbelastung der umliegenden Bestandsbebauung möglichst gering gehalten werden.

Geltungsbereich BBP 242.07.00 - Übersichtsplan ohne Maßstab - LHS

Geltungsbereich BBP 242.07.00 - Übersichtsplan ohne Maßstab - LHS

Geltungsbereich BBP 242.07.00 - Übersichtsplan ohne Maßstab - LHS

Öffnungszeiten:

Stadtplanungsamt:         Mo. - Mi. 9 - 12 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr, Do. 8 - 18 Uhr, Fr. 9 - 12 Uhr
Postanschrift:                   Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt 66104 Saarbrücken
Telefon:                             +49 681-905-4078
E-Mail:                               stadtplanungsamt@saarbruecken.de
 

Saarbrücken, den 15. Mai 2021

Uwe Conradt
Oberbürgermeister