Samstag, 5. Juni 2021

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 451.07.00 "Brebacher Ohr"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27. April 2021 die Aufstellung des Bebauungsplans  Nr. 451.07.00 "Brebacher Ohr" im Stadtteil Brebach beschlossen.

Der Bebauungsplan wird mit Umweltprüfung und Eingriff-Ausgleichsbilanzierung im Regelverfahren nach § 2 BauGB aufgestellt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird durchgeführt.

Näheres hierzu zu einem späteren Zeitpunkt an gleicher Stelle.

Ziel der Planung

Das Plangebiet soll als Wohn-, Dienstleistungs- und Gewerbestandort entwickelt werden. Dabei soll die Gewerbenutzung räumlich so angeordnet werden, dass keine Konflikte mit der sensibleren Wohnnutzung entstehen. Nicht zentrenrelevanter Einzelhandel kann allenfalls in einem beschränkten Umfang ermöglicht werden. Darüber hinaus soll großflächiger Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Sortiment ausgeschlossen werden.

Durch die Erhaltung, Renaturierung und v.a. Freilegung des Rohrbaches im nördlichen Plangebiet und des Saarbaches im südlichen Plangebiet soll das Plangebiet ökologisch aufgewertet und qualitativ hochwertige Freiraumflächen geschaffen werden.

Ein Fuß- und Radweg soll am westlichen Rand entlang der Bahnlinie eine Verbindung zwischen dem Bahnhof Brebach und dem Bahnhof Güdingen schaffen. Zwei weitere Fuß- und Radwege sollen das Plangebiet durchqueren. Zum einen der bestehende, aufzuwertende Radweg entlang des Rohrbachs als Ost-West Verbindung zur Saar hin, zum anderen ein neu zu schaffender Radweg von der Poststraße im Nordwesten in südöstlicher Richtung hin zur Saargemünder Straße. Zur direkten Anbindung des Plangebiets an den ÖPNV ist eine Saarbahnhaltestelle im Bereich des Bahnübergangs der Saargemünder Straße angedacht.

Auch eignen sich Teile der Fläche potenziell als Standort für die neue Saarlandhalle und/oder für einen neuen Feuerwehrstandort der Berufsfeuerwehr als Ersatz für den Standort Hessenweg.

Geltungsbereich Nr. 451.07.00 - Übersichtsplan ohne Maßstab - LHS

Geltungsbereich Nr. 451.07.00 - Übersichtsplan ohne Maßstab - LHS

Geltungsbereich Nr. 451.07.00 - Übersichtsplan ohne Maßstab - LHS

Öffnungszeiten:

Stadtplanungsamt:         Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr

Postanschrift:                 Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt 66104 Saarbrücken

Telefon                           +49 681-905-4078

E-Mail:                            stadtplanungsamt@saarbruecken.de

 

Saarbrücken, den 5. Juni 2021

Uwe Conradt
Oberbürgermeister