Freitag, 28. Mai 2021

Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für die Landeshauptstadt Saarbrücken

Gemäß § 196 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der derzeit geltenden Fassung und § 14 der Gutachterausschussverordnung vom 21. August 1990 (Amtsblatt S. 957) in der derzeit geltenden Fassung sind die Bodenrichtwerte durch den Gutachterausschuss für den Bereich der Landeshauptstadt Saarbrücken zum 31. Dezember 2020 neu festgestellt worden.

Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuchs kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Richtwerte verlangen.

Die Richtwertkarte kann in der Gerberstraße 29, Zimmer 411, kostenlos eingesehen werden.

 

Saarbrücken, 28. Mai 2021

Der Vorsitzende
Scholl