Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung für Ari Leicht
Der Stadtrechtsausschuss der Landeshauptstadt Saarbrücken hat für die vorbezeichnete Person einen Widerspruchsbescheid erstellt. Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Familienname / Anrede / akad. Grad: Leicht
Vorname: Ari
Zuletzt bekannte Anschrift: Marienstraße 116, 50825 Köln
Bescheid vom: 11.06.2021
Aktenzeichen: 216/00
Der Stadtrechtsausschuss der Landeshauptstadt Saarbrücken hat für die vorbezeichnete Person einen Widerspruchsbescheid erstellt. Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt der Widerspruchsbescheid als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Widerspruchsbescheid kann während der Geschäftszeiten gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Stadtrechtsausschuss, Geschäftsstelle, Kohlwaagstraße 4 (Haus Berlin) 5. OG, Zimmer 535, 66111 Saarbrücken eingesehen werden.
Veröffentlicht:
am 14.08.2021
P. Muller
Stadtrechtsausschuss