Wahlbekanntmachung
Am 26. September 2021 findet die Wah zum 20. deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr.
1. Die Landeshauptstadt Saarbrücken ist in 98 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 16. August 2021 bis 5. September 2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14 Uhr in Saarbrücken, Rathaus St. Johann, Otto-Hahn-Gymnasium, Zentrum für Bildung und Beruf ZBB, Ernst-Abbé-Str., Gemeinschaftsschule Dudweiler, Kaufmännisches Berufsbildungszentrum KBBZ Halberg, zusammen.
2. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist.
Die Wähler*innen haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wählende erhält bei Betreten des Wahlrau- mes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jede/r Wählende hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
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für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber*innen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers/jeder Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung,
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für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber*innen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der/Die Wähler*in gibt seine/ihre Erststimme in der Weise ab, dass er/sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem/welcher Bewerber*in sie gelten soll.
Der/Die Wähler*in gibt seine/ihre Zweitstimme in der Weise ab, dass er/sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom/von der Wählenden in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
3. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung folgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.
Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
4. Wählende, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
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durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
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durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgeben werden.
5.Jede/r Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergeb- nis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
6. Bei der Bundestagswahl wird eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.
In 7 ausgewählten Wahlbezirken der Stadt Saarbrücken und in 4 Briefwahlbezirken erhalten alle Wahlberechtigten amtliche Stimmzettel, die eine Kennzeichnung nach Altersgruppen und Geschlecht enthalten. Nach der Wahl wird von der abgeschotteten Statistikdienststelle der Stadtverwaltung Saarbrücken anonymisiert eine Auswertung der abgegebenen Stimmen nach den Altersgruppierungen und nach Geschlecht durchgeführt.
Die repräsentativen Wahlbezirke sind 1141 Günter-Wöhe-Gymnasium für Wirtschaft, 1232 Technisch-gewerbliches Berufsbildungszentrum, 1343 VSE, 1372 Max-Ophüls-Grundschule, 2221 Grundschule Klarenthal, 3122 Bürgerhaus Dudweiler, 3171 Gasthaus „Jahnschenke“, Briefwählende der repräsentativen Briefwahlbezirke 1418, 2219, 4419, 4719 erhalten ebenfalls einen amtlichen Stimmzettel mit einer Kennzeichnung nach Altersgruppen und Geschlecht.
8. In der Landeshauptstadt Saarbrücken wurden Pandemie bedingt und als Folge einer zu erwartenden höheren Briefwahlbeteiligung folgende Wahlbezirke zusammengelegt und/oder in einem anderen Gebäude untergebracht.
Zusammengelegte Wahlbezirke |
Neuer Wahlbezirk |
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1131 Ludwigsgymnasium |
1132 Wichernhaus |
1131 Ludwigsgymnasium |
1163 Gemeinschaftsschule Bellevue |
1164 Gemeinschaftsschule Bellevue |
1163 Gemeinschaftsschule Bellevue |
1222 Kath. Kindergarten St. Albert |
1223 Kath. Kindergarten St. Albert |
1222 Kath. Kindergarten St. Albert |
1224 Grundschule Rodenhof |
1225 Grundschule Rodenhof |
1224 Grundschule Rodenhof |
1241 ZKE Schillstraße |
1242 ZKE Schillstraße |
1241 ZKE Schillstraße |
1261 Pfarrsaal St. Antonius |
1264 Siedlergemeinschaft Rastpfuhl |
1261 Pfarrsaal St. Antonius |
1321 Haus der Parität |
1324 Haus der Paritätr |
1321 Haus der Zukunft |
1322 Seniorenresidenz Margarethenhof |
1323 Otto-Hahn-Gymnasium |
1322 Otto-Hahn-Gymnasium |
1361 Gymnasium am Rotenbühl |
1365 Gymnasium am Rotenbühl |
1361 Gymnasium an Rotenbühl |
1371 Max-Ophüls-Schule |
1373 Max-Ophüls-Schule |
1371 Max-Ophüls-Schule |
1381 Gemeinschaftsschule Bruchwiese |
1382 Gemeinschaftsschule Bruchwiese |
1381 Gemeinschaftsschule Bruchwiese |
1622 Mehrzweckhalle St. Arnual |
1623 Mehrzweckhalle St. Arnual |
1622 Mehrzweckhalle St. Arnual |
2112 Katherine-Weißgerber- Schule |
2113 Katherine-Weißgerber- Schule |
2112 Katherine-Weißgerber- Schule |
2121 Aschbachschule Ottenhausen |
2122 Aschbachschule Ottenhausen |
2121 Aschbachschule Ottenhausen |
2211 Bistro-Tennisverein Klarenthal |
2212 Grundschule Klarenthal |
2211 Gemeinschaftsschule Klarenthal |
2213 Grundschule Klarenthal |
2214 Grundschule Klarenthal |
2213 Gemeinschaftsschule Klarenthal |
Zusammengelegte Wahlbezirke |
Neuer Wahlbezirk |
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2311 Grundschule Altenkessel |
2312 Gaststätte im Alsbachbad |
2311 Grundschule Altenkessel |
2411 Bürgerhaus Burbach |
2412 Bürgerhaus Burbach |
2411 Bürgerhaus Burbach |
2431 Seniorenheim Haus Sonnenwinkel |
2433 Grundschule Füllengarten |
2431 Grundschule Füllengarten |
3151 Kath. Kirche St. Barbara |
3152 Kindergarten Pfaffenkopf |
3151 Albert-Schweitzer-Schule |
3173 Bäckerei Kleinbauer |
3174 Hotel Seewald |
3173 Landesinstitut für Pädagogik und Medien LPM |
3211 Ehem. Grundschule Jägersfreude |
3212 Gaststätte zum Schlössje |
3211 Ehem. Grundschule Jägersfreude |
3411 Grundschule Scheidt |
3412 Grundschule Scheidt |
3411 Grundschule Scheidt |
4311 Festhalle Bischmisheim |
4312 Festhalle Bischmisheim |
4311 Festhalle Bischmisheim |
4313 Festhalle Bischmisheim |
4314 Festhalle Bischmisheim |
4313 Festhalle Bischmisheim |
4411 Sporthalle Ensheim |
4412 u. 4413 Sporthalle Ensheim |
4411 Sporthalle Ensheim |
4511 Ausbildungsstätte Halberg |
4521 Turnhalle Brebach |
4521 Turnhalle Brebach |
4711 Gemeindezentrum Güdingen |
4712 u. 4713 Gemeindezentrum Güdingen |
4711 Gemeindezentrum Güdingen |
Räumliche Veränderungen von Wahlbezirken |
Neuer Wahlbezirk |
1112 Altenheim am Schlossberg |
1112 VHS am Schloß |
1122 Wohnstift Reppersberg |
1122 Grundschule Hohe Wacht |
1252 Café ZAM |
1252 Grundschule Kirchberg |
1262 Johanna-Kirchner-Haus |
1262 Grundschule Knappenroth |
1331 Hochschule für Musik Saar |
1331 Moderne Galerie |
1332 Langwiedstift |
1332 Ev. Stadtmission |
1363 Haus am Steinhübel |
1363 Villa Europa |
1364 Haus am Steinhübel |
1364 Villa Europa |
1412 Egon-Reinert-Haus |
1412 Blinden und Sehbehinder- tenverein |
4721 Kita Am Schenkelberg |
4721 Gemeinschaftsschule Güdingen |
9. Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die Möglichkeit, Stimmzettelschablonen zu verwenden. Die Schablonen können angefordert werden beim Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e.V., Vorsitzende Frau Christa Rupp, Küstrinerstraße 6, 66121 Saarbrücken, Telefon: +49 681 818181, Fax: +49 681 8412684, E-mail: info@bsvsaar.org ; Internet: www.bsvsaar.org
Saarbrücken, den 11. Sepember 2021
gez.
Uwe Conradt
Oberbürgermeister