Samstag, 11. September 2021

Wahlbekanntmachung

Am 26. September 2021 findet die Wah zum 20. deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr.

1. Die Landeshauptstadt Saarbrücken ist in 98 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 16. August 2021 bis 5. September 2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte zu wählen hat.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14 Uhr in Saarbrücken, Rathaus St. Johann, Otto-Hahn-Gymnasium, Zentrum für Bildung und Beruf ZBB, Ernst-Abbé-Str., Gemeinschaftsschule Dudweiler, Kaufmännisches Berufsbildungszentrum KBBZ Halberg, zusammen.

2. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist.

Die Wähler*innen haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wählende erhält bei Betreten des Wahlrau- mes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jede/r Wählende hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

  1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber*innen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers/jeder Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung,

  2. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber*innen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der/Die Wähler*in gibt seine/ihre Erststimme in der Weise ab, dass er/sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem/welcher Bewerber*in sie gelten soll.

Der/Die Wähler*in gibt seine/ihre Zweitstimme in der Weise ab, dass er/sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom/von der Wählenden in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

3. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung folgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.

Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

4. Wählende, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

  1. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

  2. durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgeben werden.

5.Jede/r Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergeb- nis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

6. Bei der Bundestagswahl wird eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.

In 7 ausgewählten Wahlbezirken der Stadt Saarbrücken und in 4 Briefwahlbezirken erhalten alle Wahlberechtigten amtliche Stimmzettel, die eine Kennzeichnung nach Altersgruppen und Geschlecht enthalten. Nach der Wahl wird von der abgeschotteten Statistikdienststelle der Stadtverwaltung Saarbrücken anonymisiert eine Auswertung der abgegebenen Stimmen nach den Altersgruppierungen und nach Geschlecht durchgeführt.

Die repräsentativen Wahlbezirke sind 1141 Günter-Wöhe-Gymnasium für Wirtschaft, 1232 Technisch-gewerbliches Berufsbildungszentrum, 1343 VSE, 1372 Max-Ophüls-Grundschule, 2221 Grundschule Klarenthal, 3122 Bürgerhaus Dudweiler, 3171 Gasthaus „Jahnschenke“, Briefwählende der repräsentativen Briefwahlbezirke 1418, 2219, 4419, 4719 erhalten ebenfalls einen amtlichen Stimmzettel mit einer Kennzeichnung nach Altersgruppen und Geschlecht.

8. In der Landeshauptstadt Saarbrücken wurden Pandemie bedingt und als Folge einer zu erwartenden höheren Briefwahlbeteiligung folgende Wahlbezirke zusammengelegt und/oder in einem anderen Gebäude untergebracht.

Zusammengelegte Wahlbezirke

Neuer Wahlbezirk

1131 Ludwigsgymnasium

1132 Wichernhaus

1131 Ludwigsgymnasium

1163 Gemeinschaftsschule Bellevue

1164 Gemeinschaftsschule Bellevue

1163 Gemeinschaftsschule Bellevue

1222 Kath. Kindergarten St. Albert

1223 Kath. Kindergarten St. Albert

1222 Kath. Kindergarten St. Albert

1224 Grundschule Rodenhof

1225 Grundschule Rodenhof

1224 Grundschule Rodenhof

1241 ZKE Schillstraße

1242 ZKE Schillstraße

1241 ZKE Schillstraße

1261 Pfarrsaal St. Antonius

1264 Siedlergemeinschaft Rastpfuhl

1261 Pfarrsaal St. Antonius

1321 Haus der Parität

1324 Haus der Paritätr

1321 Haus der Zukunft

1322 Seniorenresidenz Margarethenhof

1323 Otto-Hahn-Gymnasium

1322 Otto-Hahn-Gymnasium

1361 Gymnasium am Rotenbühl

1365 Gymnasium am Rotenbühl

1361 Gymnasium an Rotenbühl

1371 Max-Ophüls-Schule

1373 Max-Ophüls-Schule

1371 Max-Ophüls-Schule

1381 Gemeinschaftsschule Bruchwiese

1382 Gemeinschaftsschule Bruchwiese

1381 Gemeinschaftsschule Bruchwiese

1622 Mehrzweckhalle St. Arnual

1623 Mehrzweckhalle St. Arnual

1622 Mehrzweckhalle St. Arnual

2112 Katherine-Weißgerber- Schule

2113 Katherine-Weißgerber- Schule

2112 Katherine-Weißgerber- Schule

2121 Aschbachschule Ottenhausen

2122 Aschbachschule Ottenhausen

2121 Aschbachschule Ottenhausen

2211 Bistro-Tennisverein Klarenthal

2212 Grundschule Klarenthal

2211 Gemeinschaftsschule Klarenthal

2213 Grundschule Klarenthal

2214 Grundschule Klarenthal

2213 Gemeinschaftsschule Klarenthal

 

 

Zusammengelegte Wahlbezirke

Neuer Wahlbezirk

2311 Grundschule Altenkessel

2312 Gaststätte im Alsbachbad

2311 Grundschule Altenkessel

2411 Bürgerhaus Burbach

2412 Bürgerhaus Burbach

2411 Bürgerhaus Burbach

2431 Seniorenheim Haus Sonnenwinkel

2433 Grundschule Füllengarten

2431 Grundschule Füllengarten

3151 Kath. Kirche St. Barbara

3152 Kindergarten Pfaffenkopf

3151 Albert-Schweitzer-Schule

3173 Bäckerei Kleinbauer

3174 Hotel Seewald

3173 Landesinstitut für Pädagogik und Medien LPM

3211 Ehem. Grundschule Jägersfreude

3212 Gaststätte zum Schlössje

3211 Ehem. Grundschule Jägersfreude

3411 Grundschule Scheidt

3412 Grundschule Scheidt

3411 Grundschule Scheidt

4311 Festhalle Bischmisheim

4312 Festhalle Bischmisheim

4311 Festhalle Bischmisheim

4313 Festhalle Bischmisheim

4314 Festhalle Bischmisheim

4313 Festhalle Bischmisheim

4411 Sporthalle Ensheim

4412 u. 4413 Sporthalle Ensheim

4411 Sporthalle Ensheim

4511 Ausbildungsstätte Halberg

4521 Turnhalle Brebach

4521 Turnhalle Brebach

4711 Gemeindezentrum Güdingen

4712 u. 4713 Gemeindezentrum Güdingen

4711 Gemeindezentrum Güdingen

 

Räumliche Veränderungen von Wahlbezirken

Neuer Wahlbezirk

1112 Altenheim am Schlossberg

1112 VHS am Schloß

1122 Wohnstift Reppersberg

1122 Grundschule Hohe Wacht

1252 Café ZAM

1252 Grundschule Kirchberg

1262 Johanna-Kirchner-Haus

1262 Grundschule Knappenroth

1331 Hochschule für Musik Saar

1331 Moderne Galerie

1332 Langwiedstift

1332 Ev. Stadtmission

1363 Haus am Steinhübel

1363 Villa Europa

1364 Haus am Steinhübel

1364 Villa Europa

1412 Egon-Reinert-Haus

1412 Blinden und Sehbehinder- tenverein

4721 Kita Am Schenkelberg

4721 Gemeinschaftsschule Güdingen

 

9. Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die Möglichkeit, Stimmzettelschablonen zu verwenden. Die Schablonen können angefordert werden beim Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e.V., Vorsitzende Frau Christa Rupp, Küstrinerstraße 6, 66121 Saarbrücken, Telefon: +49 681 818181, Fax: +49 681 8412684, E-mail: info@bsvsaar.org ; Internet: www.bsvsaar.org

Saarbrücken, den 11. Sepember 2021

gez.

Signatur Uwe Conradt -

Signatur Uwe Conradt -

Signatur Uwe Conradt -

Uwe Conradt
Oberbürgermeister