Dienstag, 24. August 2021

Sitzung des Integrationsbeirates

Am Mittwoch, 1. September 2021, findet um 17 Uhr im Saal 126, Rathaus St. Johann, 66111 Saarbrücken eine Sitzung des Integrationsbeirates statt.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Verabschiedung der Tagesordnung
  2. Niederschrift Nr. 15
  3. Niederschrift Nr. 16
  4. Bericht des Sprechers
  5. Bericht des AK Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen durch den IB an MOs und kulturell tätige Vereine und Abstimmung über die Richtlinien
  6. Anträge auf finanzielle Beteiligung an den Integrationsbeirat
  7. Internationales Saarbrücken. Fachtagung und Integrationsforum. Vorschlag der Verwaltung
  8. Erstes Saarbrücker Integrationsforum
  9. Anfrage an die Verwaltung über die Pläne der Landeshauptstadt Saarbrücken zur Aufnahme der Flüchtlinge aus Afghanistan
  10. Anfrage an die Verwaltung über die Beteiligung der Menschen mit internationaler Geschichte und deren Selbstorganisationen an Aktionen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und an der Impfkampagne gegen COVID-19 sowie an den Testzentren in der LHS
  11. Bildung eines Arbeitskreises zur Vorbereitung des Aktionsprogramms 2022 für den Integrationsbeirat
  12. Verschiedenes - Mitteilungen und Anfragen

Nicht öffentlicher Teil

13. Antrag auf finanzielle Beteiligung an den Integrationsbeirat
14. Entscheidung über die Anträge auf finanzielle Beteiligung an den Integrationsbeirat
15. Verschiedenes - Mitteilungen und Anfragen


Die Tagesordnung finden Sie auch im Internet auf der Seite https://buergerinfo.saarbruecken.de/infobi.asp in der jeweils tagesaktuellen Fassung.

Saarbrücken, 24. August 2021
Mit freundlichen Grüßen
gez. Lamine Conté
Sprecher des Integrationsbeirates

 

HINWEIS:
Sollte sich der Sitzungsort kurzfristig ändern, wird auf die Veröffentlichung im Internet unter https://buergerinfo.saarbruecken.de/infobi.asp hingewiesen.
Besucher/-innen der Sitzung werden darauf hingewiesen, dass aufgrund der Einhaltung der Abstandsregelung sowohl die Anzahl der Besucher/-innenplätze begrenzt ist, als auch der Zutritt zur Sitzung durch Einzeleinlass erfolgt.