Jahresabschluss zum 31.12.2019 – öffentliche Bekanntmachung gemäß § 101 Abs. 3 KSVG
Jahresabschluss zum 31.12.2019 – öffentliche Bekanntmachung gemäß § 101 Abs. 3 KSVG
In seiner Sitzung vom 31.08.2021 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken folgende Beschlüsse gefasst:
(a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 (mit einem Jahresüberschuss von 18.063.549,80 €) wird unter der Auflage festgestellt, dass die im Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes aufgeführten Beanstandungen korrigiert werden, sofern diese nicht bereits in den aufgestellten Folgeabschlüssen, durch Zeitablauf oder sonstige Ereignisse ihre Erledigung gefunden haben. Der Jahresüberschuss wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
(b) Der für die Haushaltsführung des Haushaltsjahres 2019 bis zum 30.09.2019 verantwortlichen Oberbürgermeisterin a. D., Charlotte Britz, wird Entlastung erteilt. Dem für die Haushaltsführung des Haushaltsjahres 2019 ab dem 01.10.2019 verantwortlichen Oberbürgermeister, Uwe Conradt, wird Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen in der Zeit vom 09.09.2021 bis 17.09.2021 während der Kernarbeitszeit von montags bis donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr im Rathaus St. Johann, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken, Raum 324, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Saarbrücken, 01.09.2021
Uwe Conradt
Oberbürgermeister