Aufräumung der Reihengräber und Urnenreihengräber
Auf den städtischen Friedhöfen werden gemäß Abschnitt IV § 16 Abs. 2 und Abschnitt V § 25 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020 gültig ab 01.04.2021 alle Reihengräber und Urnenreihengräber mit Belegungszeitraum bis zum 31.12.2001 zur Aufräumung zum 02.01.2022 aufgerufen.
Die einzelnen betroffenen Grabstätten werden an den jeweiligen Grabfeldern ausgehängt.
Angehörige der Verstorbenen können, sofern das Eigentumsrecht nachgewiesen wird, Grabsteine auf Antrag entfernen. Die bis zum 02.01.2022 nicht entfernten Grabmale entfallen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Landeshauptstadt Saarbrücken.
Carmen Dams
Amtsleiterin
Landeshauptstadt Saarbrücken
Amt für Stadtgrün und Friedhöfe
Dudweilerstraße 26-30
66111 Saarbrücken
Telefon +49 681 905-1383
Telefax +49 681 905-1760