Donnerstag, 14. Oktober 2021

Aufräumung der Reihengräber und Urnenreihengräber

Auf den städtischen Friedhöfen werden gemäß Abschnitt IV § 16 Abs. 2  und Abschnitt V § 25 der Friedhofssatzung  der  Landeshauptstadt  Saarbrücken  vom  08.12.2020 gültig  ab 01.04.2021 alle Reihengräber und Urnenreihengräber mit Belegungszeitraum bis zum 31.12.2001 zur Aufräumung zum 02.01.2022 aufgerufen.

Die einzelnen betroffenen Grabstätten werden an den jeweiligen Grabfeldern ausgehängt.

Angehörige der Verstorbenen können, sofern das Eigentumsrecht nachgewiesen wird, Grabsteine auf Antrag entfernen. Die bis zum 02.01.2022 nicht entfernten Grabmale entfallen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Carmen Dams

Amtsleiterin

Landeshauptstadt Saarbrücken

Amt für Stadtgrün und Friedhöfe

Dudweilerstraße 26-30

66111 Saarbrücken

Telefon +49 681 905-1383

Telefax +49 681 905-1760

stadtgruen_und_friedhoefe@saarbruecken.de

www.saarbruecker-friedhoefe.de