Dienstag, 16. November 2021

Bekanntmachung Beschluss des Bezirksrates Mitte vom 14.10.2021

Gemäß Beschluss des Bezirksrates Mitte vom 14.10.2021 wird im Stadtteil St. Arnual der Straßenname

„Oberst-Petersen-Weg“ aufgehoben.

Oberst-Petersen-Weg - LHS

Oberst-Petersen-Weg - LHS

Oberst-Petersen-Weg - LHS

Aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr.  4 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.01.1960 (BGBl I 1960, 17) die sofortige Vollziehung dieses Aufhebungsbeschlusses angeordnet, weil sonst beim Einlegen von Widersprüchen auf unbestimmte Zeit eine erhebliche Rechtsunsicherheit besteht.

Rechtsbehelfsbelehrung

Der vorstehende Aufhebungsbeschluss gilt am Tage nach seiner ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Saarbrücken, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken erhoben werden.

Gegen die Versagung der aufschiebenden Wirkung kann gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis, die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Klage zulässig.

Saarbrücken, den 16.11.2021

Der Oberbürgermeister

der Landeshauptstadt Saarbrücken

i.A. Scholl

Vermessungsdirektor

Oberst-Petersen-Weg
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