Bekanntmachung Beschluss des Bezirksrates Mitte vom 14.10.2021
Gemäß Beschluss des Bezirksrates Mitte vom 14.10.2021 wird im Stadtteil St. Arnual der Straßenname
„Oberst-Petersen-Weg“ aufgehoben.
Aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.01.1960 (BGBl I 1960, 17) die sofortige Vollziehung dieses Aufhebungsbeschlusses angeordnet, weil sonst beim Einlegen von Widersprüchen auf unbestimmte Zeit eine erhebliche Rechtsunsicherheit besteht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Der vorstehende Aufhebungsbeschluss gilt am Tage nach seiner ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Saarbrücken, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken erhoben werden.
Gegen die Versagung der aufschiebenden Wirkung kann gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis, die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Klage zulässig.
Saarbrücken, den 16.11.2021
Der Oberbürgermeister
der Landeshauptstadt Saarbrücken
i.A. Scholl
Vermessungsdirektor