Montag, 14. Februar 2022

Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung der Satzung über die Veranstaltung des Saarbrücker Floh- und Trödelmarktes

Die nachfolgende Satzung wird hiermit gemäß § 1 der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 27.04.2021 öffentlich bekannt gemacht.

Ich weise darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der jeweilig gültigen Fassung oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. vor Ablauf eines Jahres der Oberbürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Verfahrens- oder Formmängel gegenüber der Landeshauptstadt Saarbrücken unter Bezeichnung der Tatsache, die die Mängel ergeben, schriftlich gerügt worden sind.

Uwe Conradt

Oberbürgermeister

1. Änderungssatzung der Satzung über die Veranstaltung des Saarbrücker Floh- und Trödelmarktes

vom 12.03.2021

Aufgrund § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Art 60 des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) und Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998, zuletzt geändert durch Artikel 94 des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) wird auf Beschluss des Stadtrates vom 08.02.2022 für die Landeshauptstadt Saarbrücken folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Veranstaltung des Saarbrücker Floh- und Trödelmarktes vom 12.03.2021 beschlossen:

§ 1

(1) § 14 Satz 2 wird ersatzlos gestrichen.

(2) § 15 wird ersatzlos gestrichen.

§ 2 

Diese Satzung tritt am 02.04.2022 in Kraft.

Saarbrücken, den 08.02.2022

Uwe Conradt

Oberbürgermeister