Bebauungsplanentwurf Nr. 133.18.01 „St. Johanner Markt -1. Änderung –Erweiterung Fußgängerzone“
Offenlagebeschluss
Bebauungsplanentwurf Nr. 133.18.01 „St. Johanner Markt -1. Änderung –Erweiterung Fußgängerzone“
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.02.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 133.18.01 " St. Johanner Markt - 1. Änderung –Erweiterung Fußgängerzone ", im Stadtteil St. Johann mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Verfahren nach § 13a BauGB
Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen.
Räumlicher Geltungsbereich
Die Planung und der Geltungsbereich beziehen die Straßenverkehrsflächen aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan im Hinblick auf die Umwidmung ein. Alle sonstigen Festsetzungen des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes bleiben unverändert bestehen, bzw. sind nicht Bestandteil der Änderung und des Geltungsbereichs. Damit wird die bestehende Fußgängerzone um den St. Johanner Markt wesentlich erweitert.
Ziele der Planung
Der Stadtrat der Landeshauptstadt hat am 15.10.2013 den Bebauungsplan St. Johanner Markt mit der Nr. 133.18.00 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan erlangte am 23.10.2013 mit Veröffentlichung Rechts-kraft.
Die Aufstellung dieses Bebauungsplanes diente und dient dazu, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme vorhandene Nutzungsstruktur des Bereiches „St. Johanner Markt“ zu bewahren und die Sanierungsziele zu sichern. Ziel des BBPs war und ist dabei insbesondere der Erhalt und die Förderung der vorhandenen Nutzungsmischung innerhalb des Plangebietes, das das Herzstück der Altstadt und der gesamten Innenstadt darstellt.
Die Landeshauptstadt Saarbrücken plant nun, zur Stärkung dieser Nutzungen, die innerstädtische Fußgängerzone um den St. Johanner Markt zu erweitern. Dazu sollen die verkehrsberuhigten Bereiche um den bereits als Fußgängerzone gewidmeten Marktbereich ebenfalls in eine Fußgängerzone umgewandelt und umgebaut werden.
Offenlage
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung liegen in der Zeit vom 07.03.2022 bis einschließlich 06.04.2022 im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 928 während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die Unterlagen können auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:
http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene
Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben werden oder an die unten stehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken
Öffnungszeiten: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr
Telefon 0681-905-4078
E-Mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de
Saarbrücken, den 26.02.2022
Uwe Conradt, Oberbürgermeister