Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für die Landeshauptstadt Saarbrücken
Gemäß § 196 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der derzeit geltenden Fassung und § 14 der Gutachterausschussverordnung vom 21. August 1990 (Amtsblatt S. 957) in der derzeit geltenden Fassung sind die Bodenrichtwerte durch den Gutachterausschuss für den Bereich der Landeshauptstadt Saarbrücken zum 01. Januar 2022 neu festgestellt worden.
Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuchs kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über Bodenrichtwerte verlangen.
Die Bodenrichtwertkarte kann in der Gerberstraße 29, Zimmer 411, oder im Internet unter geoportal.saarbruecken.de online kostenlos eingesehen werden.
Saarbrücken, 26. April 2022
Der Vorsitzende
Scholl
Hinweis: Hierbei handelt es sich nicht um die „Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke“.
Diese sind saarlandweit im Geoportal des Saarlandes (geoportal.saarland.de) abrufbar.