Samstag, 4. Juni 2022

Offenlagebeschluss Bebauungsplanentwurf Nr. 243.07.02 „Bildungscampus Füllengarten“

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.05.2022 beschlossen, den Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 243.07.02 „Bildungscampus Füllengarten“ im Stadtteil Burbach zu ändern und zu ergänzen. Des Weiteren hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.05.2022 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Nr. 243.07.02 „Bildungscampus Füllengarten“ im Stadtteil Burbach mit Begründung und den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Nr. 243.07.02 „Bildungscampus Füllengarten“ - LHS

Nr. 243.07.02 „Bildungscampus Füllengarten“ - LHS

Nr. 243.07.02 „Bildungscampus Füllengarten“ - LHS

Anlass und Ziele der Planung

Im Zuge der Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben zur öffentlichen Daseinsvorsorge beabsichtigt die LHS Saar-brücken im Bereich Füllengarten den Bau von Bildungseinrichtungen und zugehöriger Funktionsgebäude. Durch die Ergänzung des unmittelbaren Umfeldes mit Bestand an Kindertagesstätten und Grundschule durch den Bau einer KiTa, einer Grundschule, einer weiterführenden Schule (Vorhabenträger Regionalverband) mit Mensa und Mehrzwecksporthalle soll ein kompakter Bildungscampus entstehen, der den Vorteil kurzer Wege nutzt und die Sicherung der Schulplanung stärkt. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der beabsichtigten Nutzungen geschaffen werden.

Verfahren nach § 2 BauGB

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 BauGB mit Umweltprüfung aufgestellt.

Änderung des Plangeltungsbereichs           

Im Laufe der Planungen war es erforderlich, an einer Stelle die Grenze des Geltungsbereichs anzupassen: Die östlich der Georg- Heckel- Straße festgesetzte Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick-lung von Natur und Landschaft (M1) fällt weg. Im bereits rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 243.07.00 SITZ- Er-weiterung, Alsbachschacht/ Füllengarten ist für diese Fläche bereits die gewünschte Entwicklung festgesetzt.

Offenlage

Der Bebauungsplanentwurf, die Begründung und die zugehörigen Gutachten liegen in der Zeit vom 20.06.2022 bis einschließlich 22.07.2022 im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 928 während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Die Unterlagen können auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:

http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene

Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer  827 persönlich abgegeben werden oder an die unten stehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken

Öffnungszeiten: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr

Telefon:  0681-905-4078

E-Mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de

Saarbrücken, den 04.06.2022

Uwe Conradt

Oberbürgermeister