Bebauungsplanentwurf „HTW-Erweiterung / Werderstraße“, BBP Nr. 113.02.47
Erweiterung des Plangeltungsbereiches und Offenlagebeschluss
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.07.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 113.02.47 „HTW-Erweiterung / Werderstraße“ mit einem gegenüber dem Aufstellungsbeschluss erweiterten räumlichen Geltungsbereich mit Begründung und Umweltbericht sowie den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Ziele der Planung
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW) geschaffen werden.
Um den Flächenbedarf der HTW zu erfüllen, ist westlich der Werderstraße der Abriss der Bestandsbauten (parallel der Autobahn A620) und die anschließende Errichtung von neuen Institutsgebäuden vorgesehen. Darüber hinaus ist der Neubau eines Hochschulgebäudes an der Ecke Werder-/ Hohenzollernstraße geplant, das gleichzeitig als Auftakt bzw. Abschluss der Campusallee dient.
Offenlage
Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom 16.08.2022 bis einschließlich 16.09.2022 im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 928.
Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung wird der Umweltbericht als eigenständiger Bestandteil der Begründung ausgelegt. Der Umweltbericht enthält eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden.
Zu nachfolgend genannten Schutzgütern und Umweltbelangen sind umweltbezogene Informationen verfügbar insbesondere im Begründungsentwurf, im Entwurf des Umweltberichtes, in Fachgutachten, Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
- Mensch und seine Gesundheit, insbesondere zu Auswirkungen von Verkehrslärm (BAB 620), hierzu liegt eine schalltechnische Untersuchung vor.
- Tiere, insbesondere zu Vorkommen und Betroffenheit streng und besonders geschützter Arten im Plangebiet sowie zu vorgesehenen Artenschutzmaßnahmen (insb. Vögel, Fledermäuse, Höhlenbäume, Reptilien), hierzu liegt ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung - saP) vor.
- Pflanzen und Biotope, insbesondere Bestandserfassung und naturschutzfachliche Bewertung der vor-handenen Biotopstrukturen, Informationen zu Vorbelastungen aufgrund der überwiegend anthropogen überprägten Flächen sowie zu erhaltenswerten Einzelbäumen und randlichen Gehölzstrukturen, hierzu liegt eine baumgutachterliche Stellungnahme vor;
Aussagen zu den Auswirkungen der Planung einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.
- Geologie und Boden, insbesondere Informationen zu den im Plangebiet bestehenden Bodenverhältnissen, Aussagen zu Bodenverunreinigungen und Altlastensituation, Verlust von Bodenfunktionen durch Versiege-lung und Überbauung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.
- Wasser, insbesondere Informationen zu Hydrogeologie und Grundwasser, Beachtung der Lage im Über-schwemmungsgebiet der Saar (HQ100), hierzu wurde ein hydrologisches Gutachten einschließlich Retentionsraumbetrachtung und Maßnahmen zu hochwasserangepasstem Bauen angefertigt;
Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung, Minimie-rung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.
- Klima und Lufthygiene, insbesondere zu den klimaökologischen Auswirkungen der Planung
- Landschaft / Erholung, insbesondere zu Auswirkungen der Planung auf das Orts- und Landschaftsbild
- Kultur- und Sachgüter, insbesondere zu Sicherung der Versorgungsfläche der Stadtwerke
- Aussagen zu Wechselbeziehungen und –wirkungen zwischen den Schutzgütern
Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebau-ungsplanes verwiesen wird, können beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Offenlage eingesehen werden.
Die Unterlagen zur Planung können auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:
http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene
Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben werden oder an die untenstehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken
Öffnungszeiten: Mo.-Mi. 9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr
Telefon 0681-905-4071
E-Mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de
Saarbrücken, den 30.07.2022
Uwe Conradt, Oberbürgermeister