Samstag, 30. Juli 2022

Änderung des Plangeltungsbereiches und 2. Offenlagebeschluss

Änderung des Plangeltungsbereiches und 2. Offenlagebeschluss

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.07.2022 beschlossen, den Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 243.12.00 "Wohnbebauung Füllengarten" im Stadtteil Burbach zu ändern und den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, Umweltbericht und den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB Baugesetzbuch (BauGB) zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich auszulegen.

Bebauungsplans Nr. 243.12.00 "Wohnbebauung Füllengarten" - LHS/Stadtplanungsamt

Bebauungsplans Nr. 243.12.00 "Wohnbebauung Füllengarten" - LHS/Stadtplanungsamt

Bebauungsplans Nr. 243.12.00 "Wohnbebauung Füllengarten" - LHS/Stadtplanungsamt

Ziele der Planung

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es die Wiedernutzung des ungenutzten ehemaligen Schreinereigeländes zu ermöglichen. Hier soll ein Altenwohnheim und betreutes Wohnen entstehen. Auf den angrenzenden Flächen im Norden, im Osten und im Süden soll Wohnbebauung geschaffen werden.

Änderung des Plangeltungsbereiches

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 6,1 ha. Gegenüber der Fassung des 1. Offenlagebeschlusses wurde im Westen ein Teil des Flurstücks 315/22 in den Geltungsbereich mit aufgenommen.

Zu nachfolgend genannten Schutzgütern und Umweltbelangen sind umweltbezogene Informationen verfügbar insbesondere im Begründungsentwurf, im Entwurf des Umweltberichtes, in Fachgutachten, in Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und in Eingaben aus der Öffentlichkeit:

– Mensch und seine Gesundheit, insbesondere zu Auswirkungen von Verkehrs- und Gewerbelärm

– Tiere, insbesondere zu Vorkommen und Betroffenheit streng und besonders geschützter Arten im Plangebiet (insbesondere Insekten, Kleinsäuger, Fledermäuse, Brutvögeln, Spinnen und Reptilien) sowie zu vorgesehenen Artenschutzmaßnahmen für Reptilien, Fledermäuse und Brutvögel.

– Pflanzen und Biotope, insbesondere Bestandserfassung und naturschutzfachliche Bewertung der vorhandenen Biotopstrukturen, Durchführung einer Eingriffs- Ausgleichs-Bilanzierung sowie Aussagen zu den Auswirkungen der Planung einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.

– Geologie und Boden, insbesondere Informationen zu den im Plangebiet bestehenden Bodenverhältnissen, Aussagen zu Bodenverunreinigungen und Altlastensituation, Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung und Überbauung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.

– Wasser, insbesondere Informationen zu Hydrogeologie und Grundwasser, Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.

– Klima und Lufthygiene, insbesondere zu den klimaökologischen Auswirkungen der Planung im Umfeld und zur Bedeutung des Plangebietes als Kaltluftliefergebiet

– Landschaft/Erholung, insbesondere zu Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild

- Aussagen zu Wechselbeziehungen und –wirkungen zwischen den Schutzgütern

Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes verwiesen wird, können beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Offenlage eingesehen werden.

Offenlage

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 08.08.2022 bis einschließlich 26.08.2022 im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 928 während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Dauer der Offenlage wurde gem. § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB auf drei Wochen verkürzt.

Die Unterlagen können auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:

http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene

Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer  827 persönlich abgegeben werden oder an die unten stehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Postanschrift:                Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken

Öffnungszeiten:              Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr

Telefon                          0681-905-4067

E-Mail:                          stadtplanungsamt@saarbruecken.de

Saarbrücken, den 30.07.2022

Uwe Conradt, Oberbürgermeister