Samstag, 24. September 2022

Offenlagebeschluss

Bebauungsplanentwurf Nr. 452.07.01 "Lebensmittelmarkt Brebach" im Stadtteil Brebach

Bebauungsplanentwurf Nr. 452.07.01 "Lebensmittelmarkt Brebach" im Stadtteil Brebach - LHS

Bebauungsplanentwurf Nr. 452.07.01 "Lebensmittelmarkt Brebach" im Stadtteil Brebach - LHS

Bebauungsplanentwurf Nr. 452.07.01 "Lebensmittelmarkt Brebach" im Stadtteil Brebach - LHS

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.07.2022 beschlossen, den 452.07.01 "Lebensmittelmarkt Brebach" im Stadtteil Brebach mit Begründung und den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Verfahren nach § 13a BauGB

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen nach § 13a BauGB sind erfüllt.

Räumlicher Geltungsbereich                       

Das ca. 0,8 ha große Plangebiet befindet sich in der Ortsmitte von Brebach, zwischen der Saarbrücker Straße, der Brückwiesstraße und der Neustraße.

Im Gegensatz zum Aufstellungsbeschluss wurde der Geltungsbereich verkleinert. Das Flurstück 95/9 ist nicht mehr Teil des Geltungsbereiches.

Ziele der Planung

Der Markt befindet sich in integrierter zentraler Lage in der Ortsmitte von Brebach unmittelbar an der Saarbrücker Straße. Mit dem nun vorgelegten Konzept rückt der Markt in die Lücke zwischen dem bestehenden Gewerbetrieb und der gegenüberliegenden Grundstücksgrenze. Auf dem Standort des heutigen Marktes zur Saarbrücker Straße hin orientiert, soll sich zukünftig die Parkplatzfläche befinden.

Mit dem Ersatzneubau wird eine städtebauliche und gestalterische Aufwertung dieses zentralen Bereiches angestrebt. Ziel der Planung ist es, dem Betreiber einen zeitgemäßen Neubau zu ermöglichen, den Standort damit zu sichern und die gute Nahversorgungssituation für den Stadtteil Brebach langfristig aufrecht zu erhalten. Das geplante Vorhaben entspricht den Zielsetzungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Landeshauptstadt.

Im Jahr 2010 wurde für den bis dahin im unbeplanten Innenbereich befindlichen Markt aufgrund des damaligen Erweiterungswunsches Planungsrecht mittels Bebauungsplan Nr. 452.07.00 „Nahversorgungsmarkt Brebach“ geschaffen. Zur Realisierung des heute geplanten Vorhabens ist daher die Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 452.07.00 erforderlich.

Offenlage

Der Bebauungsplanentwurf und die erstellten Gutachten liegen in der Zeit vom 04.10.2022 bis einschließlich 04.11.2022 im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 924 während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Die Unterlagen können auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:

http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene

Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben werden oder an die unten stehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken

Öffnungszeiten: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr

Telefon: 0681-905-4078

E-Mail:stadtplanungsamt@saarbruecken.de

Saarbrücken, den 24.09.2022

Uwe Conradt, Oberbürgermeister