Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 135.11.00 „Brebacher Landstraße“
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.06.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Brebacher Landstraße“ im Stadtteil St. Johann beschlossen.
Der Bebauungsplan soll im Regelverfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden, da davon auszugehen ist, dass Kontaminationen in Teilbereichen des Geltungsbereiches vorliegen und diese Altlasten einer besonderen Beachtung im Bebauungspanverfahren bedürfen.
Gleichzeitig wurde beschlossen eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Ziel der Planung
Um neben dem Bereich „Osthafen“ auch den Bereich östlich der Bahntrasse städtebaulich zu ordnen und das negative Erscheinungsbild aufzuwerten, sollen die Flächen entlang der Straße städtebaulich umstrukturiert und in Zukunft für verschiedene Nutzungen vorgesehen werden. Hierunter fallen beispielsweise Büronutzungen, Hotel- und Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, untergeordnete Wohnnutzungen, nicht großflächiger und nicht zentrenrelevanter Einzelhandel, produzierendes Gewerbe und Handwerksbetriebe.
Außerdem sollen, um die städtebauliche Qualität der städtebaulichen Randlage nachhaltig zu stärken, verschiedene Nutzungen ausgeschlossen werden. Hierunter fallen bspw. Spielhallen, Wettbüros, Bordelle und Vergnügungsstätten, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Lagerplätze und Lagerhallen entlang der Haupterschließungsstraße und Gartenbaubetriebe.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung der Planabsichten
Der Bebauungsplanvorentwurf wird außerdem vom 10.10.22 bis einschließlich 04.11.22 während der angegebenen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße, 9. Etage vor Zimmer 924 zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:
http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene
Schriftliche Äußerungen und Rückfragen zu den Planungen können zudem gerichtet werden an die Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken, Tel. (0681) 905-4004, stadtplanungsamt@saarbruecken.de. Stellungnahmen können auch am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll gegeben werden.
Stadtplanungsamt:
Öffnungszeiten: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr
Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt 66104 Saarbrücken
Telefon: 0681-905-4004 oder 905-4078
e-mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de
Saarbrücken, den 08.10.2022
Uwe Conradt, Oberbürgermeister