Freitag, 9. Dezember 2022

11. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 07.12.2004

Die nachfolgende Satzung wird hiermit gemäß § 1 der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 27.04.2021 öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der jeweilig gültigen Fassung oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. vor Ablauf eines Jahres der Oberbürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Verfahrens- oder Formmängel gegenüber der Landeshauptstadt Saarbrücken unter Bezeichnung der Tatsache, die die Mängel ergeben, schriftlich gerügt worden sind.

Uwe Conradt

Oberbürgermeister

Aufgrund des § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz - KSVG - vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. I S. 1296), der §§ 1, 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz - KAG - vom 26. April 1978 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2022 (Amtsbl. I S. 534), sowie des § 53 Saarländisches Straßengesetz - SaarlStrG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 969), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. S. 2629), wird auf Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 06.12.2022 folgende 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 07.12.2004 erlassen:

Artikel 1

Die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 07.12.2004, die zuletzt durch die 10. Änderungssatzung vom 08.12.2020 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Die Anlage zu § 12 der Satzung (Straßenverzeichnis) wird wie folgt geändert:

a)                     Die Zeile mit der Objektbezeichnung „Am Markt“ wird aufgehoben.

b)                     In der Zeile mit der Objektbezeichnung „Breite Straße“ werden in der Spalte 4 die Angabe „III“ durch „V“ und in der Spalte 6 die Angabe „F3“ durch „F5“ ersetzt.

c)                     Die Zeile mit der Objektbezeichnung „Coucy-Platz“ wird aufgehoben.

d) In der Zeile mit der Objektbezeichnung „Saarbrücker Straße (von An der Mühlenschule bis Trierer Str./Scheidter Straße bzw. Am Markt)“ werden in der Spalte 1 die Wörter „Trierer Str./Scheidter Straße bzw. Am Markt“ durch die Wörter „Theodor-Storm-Straße“ ersetzt.

e) Nach der Zeile mit der neuen Objektbezeichnung „Saarbrücker Straße (von An der Mühlenschule bis Theodor-Storm-Straße)“ wird folgende Zeile eingefügt:

Saarbrücker Straße (Fahrbahnbereich zwischen Beethovenstraße und Scheidter Straße         

Saarbrücker Straße

/Fahrbahnbereich zwischen

Beethovenstraße und

Scheidter Straße

D D II X - -

f) In der Zeile mit der Objektbezeichnung „Saarbrücker Straße (Fußgängerzone von Trierer Str. bis Rathausstr.)“  werden in Spalte 1 die Wörter „Fußgängerzone von Trierer Straße“ durch die Wörter „Fußgängerbereich von Theodor-Storm-Straße“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Saarbrücken, den 06.12.2022

Uwe Conradt

Oberbürgermeister