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Bebauungsplan Nr. 111.03.05 „Vorstadtstraße zwischen Trillerweg und Hintergassentreppe“
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 111.03.05 „Vorstadtstraße zwischen Trillerweg und Hintergassentreppe“ im Stadtteil Alt-Saarbrücken beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Näheres hierzu zu einem späteren Zeitpunkt an gleicher Stelle.
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
Ziele der Planung
Dem Bestandsgebiet am südlichen Rand der Tallage Alt-Saarbrückens kommt als wichtige Sichtachse von der Eisenbahnstraße, aufgrund der räumlichen Nähe zu touristischen Zielen, u.a. Schlossplatz / Ludwigskirche, und als Eingangsbereich zum höher gelegenen Wohngebiet „Triller“ eine wichtige Bedeutung im Stadtgefüge zu.
Im derzeit geltenden Bebauungsplan ist für das Plangebiet ein Kerngebiet (MK) festgesetzt. Die Funktion und Bedeutung der Vorstadtstraße und ihres Umfeldes haben sich jedoch in den letzten Jahren unter deutlicher Erhöhung des Wohnanteils verändert.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden damit folgende Ziele verfolgt:
Öffnungszeiten:
Stadtplanungsamt: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr
Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt 66104 Saarbrücken
Telefon: 0681-905-4078
e-mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de
Saarbrücken, den 31.12.2022
Uwe Conradt, Oberbürgermeister
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