Samstag, 31. Dezember 2022

Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan Nr. 111.03.05 „Vorstadtstraße zwischen Trillerweg und Hintergassentreppe“

Bebauungsplan Nr. 111.03.05 „Vorstadtstraße zwischen Trillerweg und Hintergassentreppe“ - LHS

Bebauungsplan Nr. 111.03.05 „Vorstadtstraße zwischen Trillerweg und Hintergassentreppe“ - LHS

Bebauungsplan Nr. 111.03.05 „Vorstadtstraße zwischen Trillerweg und Hintergassentreppe“ - LHS

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 111.03.05 „Vorstadtstraße zwischen Trillerweg und Hintergassentreppe“ im Stadtteil Alt-Saarbrücken beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Näheres hierzu zu einem späteren Zeitpunkt an gleicher Stelle.

Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

Ziele der Planung

Dem Bestandsgebiet am südlichen Rand der Tallage Alt-Saarbrückens kommt als wichtige Sichtachse von der Eisenbahnstraße, aufgrund der räumlichen Nähe zu touristischen Zielen, u.a. Schlossplatz / Ludwigskirche, und als Eingangsbereich zum höher gelegenen Wohngebiet „Triller“ eine wichtige Bedeutung im Stadtgefüge zu.

Im derzeit geltenden Bebauungsplan ist für das Plangebiet ein Kerngebiet (MK) festgesetzt. Die Funktion und Bedeutung der Vorstadtstraße und ihres Umfeldes haben sich jedoch in den letzten Jahren unter deutlicher Erhöhung des Wohnanteils verändert.  

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden damit folgende Ziele verfolgt:

  • Anpassung der Festsetzungen an den heutigen Bestand und die heutigen Anforderungen im Plangebiet,
  • Stärkung und Weiterentwicklung des Plangebietes als innenstadtnahes Wohnquartier,
  • Erhalt der charakteristischen Nutzungsmischung aus Wohnen und damit verträglichem Gewerbe (im Bereich der Erdgeschosszone) zur Vorstadtstraße
  • Ausschluss von Nutzungen, die den genannten städtebaulichen Entwicklungszielen entgegenstehen, insb. Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vergnügungsstätten, wie z.B. Spielhallen und Wettbüros, dadurch
  • Vermeidung von Nutzungskonflikten mit der störungssensiblen, das Gebiet prägenden Wohnnutzung.

Öffnungszeiten:

Stadtplanungsamt: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr

Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt 66104 Saarbrücken

Telefon: 0681-905-4078

e-mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de

Saarbrücken, den 31.12.2022   

Uwe Conradt, Oberbürgermeister