Freitag, 31. März 2023

Bekanntmachung Bekanntmachung über die Teileinziehung der öffentlichen Verkehrsfläche zur Erweiterung der Fußgängerzone St. Johanner Markt im Stadtteil St. Johann

Die Stadt Saarbrücken hat die seit 20.04.1978 rechtskräftige Teileinziehung der öffentlichen Verkehrsflächen im Fußgängerbereich St. Johanner Markt Saarbrücken durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 133.18.01 „St. Johanner Markt – 1. Änderung – Erweiterung Fußgängerzone“ im Stadtteil St. Johann ergänzt.

Übersichtsplan_Fußgängerzone St. Johanner Markt - LHS

Übersichtsplan_Fußgängerzone St. Johanner Markt - LHS

Übersichtsplan_Fußgängerzone St. Johanner Markt - LHS

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Straßenzüge:  Faßstraße − Obertorstraße − Katholisch-Kirch-Straße und − Teile der Kaltenbachstraße − Teile der Türkenstraße und somit die Grundstücksflächen, Gemarkung St. Johann, Flur 1, Teilflächen des Flurstücke 308/41, 438/6, 192/4, 438/5 und 104/5 die als öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung hier: Fußgängerzone ausgewiesen sind.

Gemäß § 8 Abs. 5 des Saarländischen Straßengesetzes gilt in dem beigefügten Übersichtsplan schwarz umrahmten Teil der oben bezeichneten öffentlichen Verkehrsfläche der motorisiere fließende und ruhende Verkehr dem Gemeingebrauch als entzogen, sobald die Straßen dem öffentlichen Verkehr tatsächlich entzogen wurden. Die zuvor genannten Straßen werden am 18.04.2023 mit den dann geltenden straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen dem öffentlichen Verkehr entzogen.

Die Verkehrsflächenbenutzung der betroffenen Straßen- bzw. Straßenflächen ist dann nur noch in folgendem Umfang zugelassen:

1.         Ganztägige freie Zufahrtsmöglichkeit zu den vorhandenen genehmigten Einstellplätzen und für Sonstige Berechtigte vorbehaltlich einer neu erteilten Sondergenehmigung

2.         Ganztägige freie Zufahrtsmöglichkeit für Einsatzwagen des öffentlichen Ver- und Entsorgungsverkehrs und der Polizei sowie für Rettungs- und Katastrophenverkehr mit Ein- und Ausfahrmöglichkeiten von allen Seiten

3.         Zufahrtsmöglichkeit für den Lieferverkehr zu den ortsüblichen Lieferzeiten der Fußgängerzone

Hinweis:

Der Bebauungsplan Nr. 133.18.01 „St. Johanner Markt – 1. Änderung – Erweiterung Fußgängerzone“ im Stadtteil St. Johann kann während der Dienststunden beim Stadtplanungsamt , Bahnhofstraße 31 (Diskontohochhaus) 9. Etage eingesehen werden werden.

Ergänzend können der Bebauungsplan und die Begründung im Internet unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene.

Saarbrücken, den 31.03.2023

Der Oberbürgermeister

Uwe Conradt