Montag, 3. April 2023

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2021 des Jugendhilfezentrums

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2021 des Jugendhilfezentrums der Landeshauptstadt Saarbrücken

1.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Jugendhilfezentrums der Landeshauptstadt Saarbrücken für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde unter Beachtung der Bestimmungen der Betriebssatzung, der Eigenbetriebsverordnung (EigVO), des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erstellt.

Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates vom 07.12.2021 wurde die W & ST Publica am 09.12.2021 mit der Prüfung des vorliegenden Jahresabschlusses beauftragt. Die Prüfung wurde zum 22.12.2022 abgeschlossen.
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung wird folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Jugendhilfezentrum der Landeshauptstadt Saarbrücken – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Jugendhilfezentrums der Landeshauptstadt Saarbrücken für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 •    entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der §§ 19 ff.
der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes (EigVO) in Verbindung mit den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

 •    vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 23 der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes und stellt die voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“


2.
Der Jahresabschluss 2021 des JHZ S wird zum 31.12.2021 wie folgt festgestellt:
 •    Bilanzsumme 2.315.914,37 €
 •    Summe der Erträge 4.567.201,26 €
 •    Summe der Aufwendungen 4.671.763,35 €
 •    Jahresverlust: -104.562,09 €


3.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 28.03.2023 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2021 des JHZ-S fest. Der Jahresverlust des JHZ-S in Höhe -104.562,09 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Zur Wiederherstellung des in der Betriebssatzung des Eigenbetriebs festgelegten Stammkapitals und gem. § 8 (8) EigVO soll der Ausgleich des zahlungswirksamen Verlustes in Höhe von 139.308,57 € aus dem Ergebnishaushalt der Landeshauptstadt erfolgen.

4.
Der Prüfbericht des Jahresabschlusses 2021 ist in Raum 24 (2. Stock) im Hauptgebäude des
Jugendhilfezentrums in der Zeit vom 17. bis 28. April 2023 montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13.30 bis 15.30 Uhr öffentlich ausgelegt.
Saarbrücken, den 03.04.2023

Die Werkleitung

H. Theisen
Direktor