Samstag, 22. April 2023

Aufstellung der Satzung "Warndtstraße Ortsausgang Klarenthal" über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB)

Aufstellungsbeschluss

Aufstellung der Satzung "Warndtstraße Ortsausgang Klarenthal" über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.02.2023 die Aufstellung der Satzung "Warndtstraße Ortsausgang Klarenthal" über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) im Stadtteil Klarenthal beschlossen.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur Satzung erfolgt eine zweistufige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der verwaltungsinternen Stellen sowie der Öffentlichkeit.

 

Ziel der Planung

Ziel der Satzung ist es, die Wohnbebauung an der Warndtstraße abzurunden und die Möglichkeit für die Realisierung von zwei Wohnhäusern zu schaffen. Die Grundstücke waren in der Vergangenheit bereits einmal bebaut. Die Nutzung wurde vor einiger Zeit aufgegeben und beseitigt.  Durch die lange Zeit, die seit dem Abbruch des letzten Gebäudes an dieser Stelle vergangen ist, in Kombination mit einem vollständigen Bewuchs der Fläche, ist kein Eindruck eines Innenbereichs mehr vorhanden. Somit sind die Grundstücke dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche weiterhin als Wohnbaufläche dargestellt.

Da die Voraussetzungen nach § 34 Abs. 5 Satz 1 für die Aufstellung einer Einbeziehungs- oder Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB gegeben sind, wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst.

Im Rahmen der Erstellung der Einbeziehungs- oder Ergänzungssatzung werden auch die Eingriffe in den inzwischen entstandenen Naturraum bewertet und ausgeglichen.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung der Planabsichten

Der Bebauungsplanvorentwurf wird vom 24.04.2023 bis 24.05.2023 während der angegebenen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße, 9. Etage vor Zimmer 927 zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Dort liegt auch eine begrenzte Anzahl von Begründungen, die über die Planungen Auskunft geben, zur Mitnahme bereit.

Die Unterlagen können auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:

http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene

Schriftliche Äußerungen und Rückfragen zu den Planungen können zudem gerichtet werden an die Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken, Tel. (0681) 905- 4028, stadtplanungsamt@saarbruecken.de. Stellungnahmen können auch am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll gegeben werden.

Öffnungszeiten:

Stadtplanungsamt:       Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr

Postanschrift:                 Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt 66104 Saarbrücken

Telefon                           0681-905-4078 oder 905-4028

e-mail:                             stadtplanungsamt@saarbruecken.de

 

Saarbrücken, den 22.04.2023

Uwe Conradt,, Oberbürgermeister