Montag, 22. Mai 2023

Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen

Die Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz die wegen des Ausbruchs der anzeigepflichtigen Bienenseuche "Amerikanische Faulbrut" in einem Bienenstand in 66113 Saarbrücken im Jahr 2022 erlassen wurde, wird hiermit gemäß § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG), § 12 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) sowie § 49 Abs. 2 Nr. 2, 3 SVwVfG aufgehoben.

Die Aufhebung wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht und wird mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag gem. § 41 Abs. 3 SVwVfG wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Verbraucherschutz, Konrad-Zuse-Straße 11 in 66115 Saarbrücken, Widerspruch erhoben werden.

Die Erhebung des Widerspruchs in elektronischer Form z. B. durch E-Mail ist nicht zulässig.

Saarbrücken, 17.05.2023

gez.

Dr. Scherer-Herr

Direktorin