Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen betreffend die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Landeshauptstadt Saarbrücken für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichtes Saarbrücken und den Strafkammern des Landgerichtes Saarbrücken
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken hat in der Sitzung am 03.07.2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Saarbrücken und das Amtsgericht Saarbrücken beschlossen.
Die Liste ist gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 05.07.2023 bis 12.07.2023 zur Einsicht für jede Person an der Informationstheke im Rathaus St. Johann ausgelegt.
Die Öffnungszeiten sind
Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr,
Mittwoch 08:00 bis 14:00 Uhr,
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr,
Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich (Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Hauptamt, 66104 Saarbrücken) oder zu Protokoll im Rathaus St. Johann, Zimmer 150, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Die Vorschriften sind der Auslage beigefügt und können dort eingesehen werden.
Saarbrücken, den 04.07.2023
Oberbürgermeister
Uwe Conradt