Offenlagebeschluss Offenlage der Satzung "Warndtstraße Ortsausgang Klarenthal" über die Einbeziehung einer Außen-bereichsfläche (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB)
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 03.07.2023 beschlossen, die Satzung „Warndtstraße Ortsausgang Klarenthal“ im Stadtteil Klarenthal mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Verfahren nach § 13a BauGB
Das Satzungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umwelt-prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen.
Plangebiet
Das ca. 2.794 m² große Plangebiet liegt im Stadtteil Klarenthal. Das Plangebiet wird begrenzt:
Im Norden durch die nördliche Grenze der Grundstücke Gemarkung Klarenthal, Flur 3, Flurstück 100/30, 100/29 und 100/5,
im Osten durch die östliche Grenze des Grundstücks Gemarkung Klarenthal, Flur 3, Flurstück 100/5 sowie die Verlängerung der Grenze zur Warndtstraße,
im Süden durch den nördlichen Fahrbahnrand der Warndtstraße,
Im Westen durch die westliche Grenze des Grundstücks Gemarkung Klarenthal, Flur 3, Flurstück 100/30 sowie die Verlängerung der Grenze zur Warndtstraße.
Ziele der Planung
Ziel der Satzung ist es, die Wohnbebauung an der Warndtstraße abzurunden und die Möglichkeit für die Realisierung von zwei Wohnhäusern zu schaffen. Im Rahmen der Erstellung der Einbeziehungs- oder Ergänzungs-satzung werden auch die Eingriffe in den inzwischen entstandenen Naturraum bewertet und ausgeglichen.
Offenlage
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können in der Zeit vom 05.08.2023 bis einschließlich 05.09.2023 im Internet unter dem folgenden Link eingesehen werden:
http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene
Die Unterlagen liegen in diesem Zeitraum auch im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 927 während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben werden oder an die unten stehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken
Öffnungszeiten: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr
Telefon: 0681-905-4028
E-Mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de