Donnerstag, 7. September 2023

Veröffentlichung des Baulückenkatasters für die Landeshauptstadt Saarbrücken

Die Landeshauptstadt Saarbrücken beabsichtigt, voraussichtlich ab dem 10. Oktober 2023 ein Baulückenkataster für das gesamte Stadtgebiet zu veröffentlichen. Das Baulückenkataster nach § 200 Baugesetzbuch (BauGB) erfasst ungenutzte oder untergenutzte Grundstücke, auf denen sich sofort oder in absehbarer Zeit Wohnraum realisieren lässt.

Der Umgang mit dem weiteren Bedarf an Wohnraum ist eine der großen städtebaulichen Herausforderungen in Deutschland und der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Ein großes zu schöpfendes Potential besteht in der Bebauung von innerstädtischen Baulücken. Als Baulücke wird jener Bereich definiert, in dem eine Bebauung im Gegensatz zu den umliegenden Bereichen noch nicht stattgefunden hat. Diese Baulücken sind in der Regel kurzfristig und ohne großen Erschließungsaufwand bebaubar. Hierdurch kann eine effiziente und nachhaltige Nutzung bereits bestehender Infrastruktur erfolgen und die Bebauung „auf der grünen Wiese“ sowie eine zusätzliche Flächenversiegelung am Siedlungsrand verringert werden.
Das Baulückenkataster der Landeshauptstadt soll daher mögliche unbebaute Nachverdichtungsreserven in der Stadt aufzeigen und somit den Eigentümerinnen und Eigentümern, potentiellen Bauherrinnen und Bauherren, Architektinnen und Architekten, Immobilienfirmen etc. die Suche nach geeigneten Baugrundstücken erleichtern.

Im städtischen Baulückenkataster sind stadtweit alle bekannten unbebauten, untergenutzten und geringfügig bebauten Grundstücke dargestellt, die aus öffentlich-rechtlicher Sicht sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind. Die Grundstücke liegen entweder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Die Baulücken werden im Geoportal der Landeshauptstadt dargestellt, die nach dem Auswählen der jeweiligen Baulücke folgende Informationen anzeigt:

Baulückenschlüssel
Gemarkung
Flurstücksnummer
Straßenname
Größe der Baulücke in m²

Diese Informationen sind für die Öffentlichkeit im Geoportal frei zugänglich. Hierdurch wird möglichen Bauinteressierten und Eigentümerinnen und Eigentümern die Möglichkeit gegeben, sich schnell und umfassend über geeignete Grundstücke im Stadtgebiet der Landeshauptstadt zu informieren.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulückenkataster keine Angaben über die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer der Baulücke.

Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer haben nach § 200 BauGB das Recht, der anonymen Veröffentlichung ihres Grundstückes im Baulückenkataster zu widersprechen. Die entsprechenden Informationen werden dann aus dem Geoportal entfernt.

Das entsprechende Formular zum Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Baulücke im Baulückenkataster steht auf der Homepage der Landeshauptstadt unter folgendem Link zum Download zur Verfügung (https://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/baulueckenkataster). Alternativ kann es auch im Stadtplanungsamt abgeholt werden. Der Widerspruch ist auch nach der Veröffentlichung des Baulückenkatasters jederzeit möglich.

Das Baulückenkataster steht voraussichtlich ab dem 10. Oktober 2023 online zur Verfügung. Die Website ist dann unter https://geoportal.saarbruecken.de/bauluecken zu erreichen.

Anfragen und Widersprüche richten Sie bitte an:

Stadtplanungsamt
Baulückenkataster
Bahnhofstraße 31
66111 Saarbrücken St. Johann
Telefon: +49 681 905-4078
Fax: +49 681 905-4155
E-Mail: bauluecken@saarbruecken.de