Schiedsmann/Schiedsfrau gesucht
In folgenden Bezirken sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Ehrenamt der Schiedsfrau / des Schiedsmanns zu besetzen:
Bezirk 6, Saarbrücken-Altenkessel
Bezirk 7, Saarbrücken-Burbach
Bezirk 15, Saarbrücken-Bübingen
Die Aufgaben der Schiedsfrau bzw. des Schiedsmanns bestehen darin, zivilrechtliche Streitigkeiten zu schlichten und damit den Gedanken der außergerichtlichen Streitbeilegung zu stärken. Das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten hat zum Ziel, die Rechtsstreitigkeiten ausschließlich im Vergleich beizulegen. Dazu bedarf es neben einem hohen Maß an Kenntnissen, Lebenserfahrung und Integrität, persönliches Geschick und menschliches Engagement. Das Kernstück der Tätigkeit der Schiedsperson bildet der Versuch, den Streit der Parteien auf gütlichem Wege beizulegen.
Die Schiedsperson wird für 5 Jahre vom Bezirksrat gewählt und kann auf Wunsch auch wiedergewählt werden. In das Amt kann berufen werden, wer mindestens 25 Jahre alt ist.
Die Teilnahme an Einführungs- und Fortbildungslehrgängen ist erwünscht.
Interessierte senden Ihre Bewerbungen bitte bis 18.10.2023 an: Landeshauptstadt Saarbrücken, Hauptamt, Abteilung Ratsangelegenheiten, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken.
Ansprechpartner für Rückfragen ist Herr Hendrik Dreßen, Tel.: +49 681 905-1939, E-Mail: ratsangelegenheiten@saarbruecken.de
Der Oberbürgermeister
der Landeshauptstadt Saarbrücken
Uwe Conradt