Samstag, 21. Oktober 2023

Bebauungsplanentwurf Nr. 139.02.00 – „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ Änderung des Plangeltungsbereiches und Offenlagebeschluss

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 04.10.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 139.02.00 – „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ mit einem gegenüber dem Aufstellungsbeschluss geringfügig angepassten räumlichen Geltungsbereich mit Begründung und Umweltbericht sowie den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Ziele der Planung

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen neuen Forschungscampus östlich der Universität des Saarlandes und nördlich der Straße Stuhlsatzenhaus geschaffen werden. Das Plangebiet liegt gemäß Landesentwicklungsplan innerhalb des Vorranggebiet Forschung und Entwicklung und soll sowohl eine Entwicklungsmöglichkeit für bestehende Forschungsinstitute im Umfeld der Universität als auch für die Ansiedlung weiterer außeruniversitärer Forschungseinrichtungen darstellen. Auf einem Großteil der für die Ansiedlung in Frage kommenden Flächen besteht derzeit kein Baurecht, da es sich um weitestgehend bewaldete Außenbereichsflächen handelt.

Dem Bebauungsplan liegt ein Rahmenplan auf Basis des Siegerentwurfs aus einem städtebaulichen, freiraumplanerischen Wettbewerb zugrunde. Dieser sieht die Entwicklung eines weitgehend autofreien Forschungsquartiers mit einer hohen Gestaltungs-, Aufenthalts- und Freiraumqualität vor. Im Sinne des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und zur Reduzierung des Eingriffs in Natur- und Landschaft ist eine angemessene städtebauliche Dichte für die Bebauung vorgesehen.

Im Bereich zwischen der L252 in Richtung Dudweiler und den Bestandsgebäuden entlang der Straße „Stuhlsatzenhaus“ östlich der Universität des Saarlandes ist eine Erschließungsstraße geplant. Das Plangebiet soll über einen verkehrsberuhigten Bereich von Seite der L251 und von der Straße Stuhlsatzenhaus erschlossen werden.

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Übersichtsplan ohne Maßstab                                                          Geltungsbereich BBP Nr.139.02.00

Offenlage

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) erfolgt in der Zeit vom 23.10.2023 bis einschließlich 27.11.2023. Die Unterlagen zur Planung können im Internet unter folgenden Link eingesehen werden:

www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene

Die Bebauungsplanunterlagen sind während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 924, während den unten angegebenen Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

 

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.

Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung wird der Umweltbericht als eigenständiger Bestandteil der Begründung ausgelegt. Der Umweltbericht enthält eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden. Zusätzlich werden die nach Einschätzung der Landeshauptstadt Saarbrücken wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen veröffentlicht.

 

Zu nachfolgend genannten Schutzgütern und Umweltbelangen sind umweltbezogene Informationen verfügbar insbesondere im Begründungsentwurf, im Entwurf des Umweltberichts, in Fachgutachten, Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

 

  • Mensch und seine Gesundheit, insbesondere zu Auswirkungen von Verkehrs- und Gewerbelärm, hierzu liegt eine schalltechnische Untersuchung vor; Beschreibung der Auswirkungen des Verlustes von Waldfläche auf die Grundwasserneubildung und Trinkwasserversorgung im Scheidter Tal sowie den Nitratgehalt im Wasser, hierzu liegt ein hydrogeologisches Gutachten vor.
  • Tiere, insbesondere zu Vorkommen und Betroffenheit streng und besonders geschützter Arten (insb. Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien) im Plangebiet sowie zu vorgesehenen Artenschutzmaßnahmen. Hierzu liegen Berichte zu faunistischen Untersuchungen aus den Jahren 2018 und 2023 vor.
  • Pflanzen und Biotope, insbesondere Bestandserfassung und naturschutzfachliche Bewertung vorhandener Biotopstrukturen. Durchführung einer Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung sowie Aussagen zu den Auswirkungen der Planung einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen (Ökokontomaßnahme „Flächen im Bereich Flughafen Ensheim“), Ermittlung und Beschreibung des Umfangs des notwendigen Waldersatzes.
  • Geologie und Boden, insbesondere Informationen zu dem im Plangebiet bestehenden Bodenverhältnissen, Aussagen zum Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung und Überbauung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen. Hierzu liegt ein geotechnischer Bericht vor.
  • Wasser, insbesondere Informationen zur Hydrogeologie und Grundwasser sowie dem Umgang mit Starkregenereignissen, Umgang mit der Lage im Vorranggebiet für Grundwasserschutz und im Wasserschutzgebiet Saarbrücken Saarbrücken/ Scheidter Tal. Hierzu liegen der positive Bescheid des Zielabweichungsverfahrens und ein hydrogeologisches Gutachten vor.
  • Klima und Lufthygiene, insbesondere zu den Auswirkungen des Verlustes von Waldflächen auf die Bindung von CO2 und Produktion von Sauerstoff sowie die Produktion von Kaltluft.
  • Landschaft / Erholung, insbesondere zu den Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild, Lage im Landschaftsschutzgebiet St. Johanner Stadtwald.
  • Kultur- und Sachgüter, es liegen Hinweise auf mögliche Bodendenkmäler aus römischer Siedlungszeit im Planungsgebiet vor.
  • Aussagen zu Wechselbeziehungen und –wirkungen zwischen den Schutzgütern.

 

Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes verwiesen wird, können beim Stadtplanungsamt (Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 924) im Rahmen der Offenlage eingesehen werden.

 

Während der o. g. Auslegungsfrist sollen gemäß § 3 (2) BauGB Stellungnahmen elektronisch an die unten angegebene Mailadresse übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch während der Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben oder an die untenstehende Adresse per Post gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Postanschrift:          Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken
Öffnungszeiten:       Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr
Telefon                   0681-905-4041
E-Mail:                   bauleitplanung@saarbruecken.de

 

Saarbrücken, den 21.10.2023
Uwe Conradt, Oberbürgermeister