Offenlagebeschluss Bebauungsplan Nr. 131.02.16 "Ecke Viktoriastraße/ Kaiserstraße"
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 04.10.2023 beschlossen, 131.02.16 "Ecke Viktoriastraße/ Kaiserstraße", im Stadtteil St. Johann mit Begründung und den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Verfahren nach § 13a BauGB
Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
Ziel der Planung
Das ehemalige Kaufhaus C&A an der Ecke Viktoriastraße/ Kaiserstraße ist inzwischen seit vielen Jahren minder- bzw. ungenutzt. Nach einem Verkauf des Gebäudes plant der jetzige Eigentümer eine komplette Umnutzung und Umgestaltung. Zukünftig soll eine Kombination aus Einzelhandel, Bäckerei/ Café im Erdgeschoss, einer Alterspflegeeinrichtung sowie Serviced-Appartements in den oberen Geschossen realisiert werden. Hierzu sollen zum Innenhof orientierte Teile des Gebäudes abgebrochen werden um eine praktikable Gebäudetiefe zu erhalten. Zudem ist eine Aufstockung des Gebäudes geplant.
Der seit 1969 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 131.02.08-09 „Bahnhofstraße I, Änderung der Baugruppeneinheit Bahnhof-, Viktoria-, Kaiser-, Passagestraße“ setzt für den Bereich des ehemaligen Kaufhauses die Zahl der Vollgeschosse auf VI bzw. V + I sowie in einem Teilbereich eine eingeschossige Hinterhofbebauung fest. Der Investor beabsichtigt die Umsetzung von 6 Vollgeschosse + 2 Staffelgeschosse. Die Planung ist daher mit dem geltenden Planungsrecht nicht vereinbar. Vor diesem Hintergrund soll zur Ermöglichung des Vorhabens das Planungsrecht entsprechend angepasst werden.
Übersichtsplan ohne Maßstab Geltungsbereich BBP 131.02.16
Offenlage
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) erfolgt in der Zeit vom 23.10.2023 bis einschließlich 27.11.2023. Die Unterlagen zur Planung können im Internet unter folgenden Link eingesehen werden:
www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene
Die Bebauungsplanunterlagen sind während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 924, während den unten angegebenen Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.
Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans werden die erarbeiteten Gutachten ausgelegt.
Während der o. g. Auslegungsfrist sollen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen elektronisch an die unten angegebene Mailadresse übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch während der Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben oder an die untenstehende Adresse per Post gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken
Öffnungszeiten: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr
Telefon 0681-905-4078
E-Mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de
Saarbrücken, den 21.10.2023
Uwe Conradt, Oberbürgermeister