Samstag, 4. November 2023

Bebauungsplans Nr. 126.02.04 "Seniorenheim Trifelsstraße“

Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 126.02.04 "Seniorenheim Trifelsstraße“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 

Bebauungsplans Nr. 126.02.04 "Seniorenheim Trifelsstraße“ - Landeshauptstadt Saarbrücken

Bebauungsplans Nr. 126.02.04 "Seniorenheim Trifelsstraße“ - Landeshauptstadt Saarbrücken

Bebauungsplans Nr. 126.02.04 "Seniorenheim Trifelsstraße“ - Landeshauptstadt Saarbrücken

Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 126.02.04 "Seniorenheim Trifelsstraße“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Der Öffentlichkeit wird die Gelegenheit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird sie über die allgemeinen Ziele der Planung unterrichtet und erhält Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Das Ergebnis wird in die weitere Planung einfließen.

Ziel der Planung

Im Juli 2021 wurde die Saarländische Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsmindestbauverordnung erlassen. Durch die neuen Anforderungen ist ein erheblicher Umbau- und Erweiterungsbedarf bei den am Standort des Seniorenheims vorhandenen Gebäuden entstanden. Um eine planungsrechtlich geordnete Situation herzustellen, die sowohl den Bestand als auch die notwendige Erweiterung darstellt, hat die AWO Saarland die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens bei der Landeshauptstadt Saarbrücken beantragt.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Bebauungsplanvorentwurf wird in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023 auf der Internetseite der Landeshauptstadt unter folgendem Pfad veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten:

http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen sind während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße 31, 9.Etage vor Zimmer Nr. 928, während der unten angegebenen Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch an die Email-Adresse: bauleitplanung@saarbruecken.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Öffnungszeiten:

Stadtplanungsamt: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr

Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt 66104 Saarbrücken

Telefon  0681-905-4071 oder 905-4078

E-Mail:  bauleitplanung@saarbruecken.de

Saarbrücken, den 04.11.2023

Uwe Conradt,

Oberbürgermeister