Gemäß Beschluss des Bezirksrates Mitte vom 09.11.2023 wird die Hermann-Neuberger-Sportschule“ im Stadtteil St. Johann in „Hermann-Neuberger-Straße“ umbenannt.
Aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.01.1960 (BGBl I 1960, 17) die sofortige Vollziehung dieser Umbenennung angeordnet, weil sonst beim Einlegen von Widersprüchen auf unbestimmte Zeit eine erhebliche Rechtsunsicherheit über den richtigen Namen der Straße besteht. Insbesondere in Gefahrensituationen muss die Eindeutigkeit der Adressierung und damit das schnelle Auffinden einer Örtlichkeit durch Feuerwehr, Polizei und Rettungswagen gewährleistet sein.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die vorstehende Umbenennung gilt am Tage nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Gegen diese Umbenennung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Saarbrücken, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken erhoben werden.
Gegen die Versagung der aufschiebenden Wirkung kann gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis, die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Klage zulässig.