Samstag, 24. Februar 2024

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 113.05.01 "Gewerbegebiet Am Schanzenberg, 1. Teiländerung"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 113.05.01 "Gewerbegebiet Am Schanzenberg, 1. Teiländerung" im Stadtteil Alt-Saarbrücken im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB, als Teiländerung des BBP Nr. 113.05.00 "Gewerbegebiet Am Schanzenberg" beschlossen.

Gleichzeitig wurde beschlossen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Bebauungsplan Nr. 113.05.01 "Gewerbegebiet Am Schanzenberg, 1. Teiländerung" - Landeshauptstadt Saarbrücken

Bebauungsplan Nr. 113.05.01 "Gewerbegebiet Am Schanzenberg, 1. Teiländerung" - Landeshauptstadt Saarbrücken

Bebauungsplan Nr. 113.05.01 "Gewerbegebiet Am Schanzenberg, 1. Teiländerung" - Landeshauptstadt Saarbrücken

Ziel der Planung

Anlass des Änderungsverfahrens ist die konkrete Planung eines Hochhauses im Baufeld GE3 des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 113.05.00 „Gewerbegebiet Am Schanzenberg“. Auf diesem östlichen von zwei Hochhausbaufeldern ist im rechtskräftigen Bebauungsplan ein 7-12-geschossiger Baukörper in geschlossener Bauweise und mit Baulinien nach Osten und Süden festgesetzt. 

Die aktuelle Planung für das östliche Hochhaus mit seinem Umfeld sieht neben einem Hochhaus den Erhalt der bestehenden ehemaligen Messehalle 1 und der Entréehalle in direkter Nachbarschaft vor. Daraus ergibt sich das Erfordernis, Abstandsflächen planungsrechtlich im Bebauungsplan abzusichern, da diese teilweise die bauordnungsrechtlichen Abstandsregelungen unterschreiten.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Eine Kurzbegründung des Bebauungsplans wird vom 26.02.2024 bis 22.03.2023 während der unten angegebenen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 924 zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:

http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch an die Email-Adresse: bauleitplanung@saarbruecken.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Öffnungszeiten:

Stadtplanungsamt: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr

Postanschrift:  Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt 66104 Saarbrücken

Telefon  0681-905-4087 oder 905-4078

e-mail:   bauleitplanung@saarbruecken.de

Saarbrücken, den 24.02.2024

Uwe Conradt

Oberbürgermeister