Freitag, 1. März 2024

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG gemäß §10 VWZG

für Herrn Marcus Alexander Königs, zuletzt wohnhaft Saargemünder Straße 232, 66119 Saarbrücken St. Arnual

Aktenzeichen: 32.2 KL

Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis vom 04.09.2023

1. Begründung:      

Herr Königs war bis zum 21.10.2021 amtlich unter der Anschrift Saargemünder Straße 232, 66119 Saarbrücken gemeldet. Seit diesem Zeitpunkt ist er jedoch unbekannt verzogen.

2. Benachrichtigung

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 04.09.2023 eine Verfügung, betreffend den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis erlassen. Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt die Verfügung als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Verfügung bezüglich des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnis gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG kann in Zimmer 311 des Verwaltungsgebäudes „Ordnungsamt“ (Großherzog-Friedrich-Straße 111), 66121 Saarbrücken, von dazu berechtigter Person eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.

Im Auftrag

Schwarz

Verwaltungsrat                                                                              

Amtsleiter