ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG gemäß §10 VWZG
für Herrn Daniel Ratiu, zuletzt wohnhaft Ludwigstraße 55, 66115 Saarbrücken
Aktenzeichen: 32.2 KL
Waffenverbot vom 04.09.2023
1. Begründung:
Herr Ratiu war bis zum 27.03.2023 amtlich unter der Anschrift Ludwigstraße 55, 66115 Saarbrücken gemeldet. Seit diesem Zeitpunkt ist er jedoch unbekannt verzogen.
2. Benachrichtigung
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 04.09.2023 eine Verfügung, Waffenverbot für den Einzelfall, erlassen. Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt die Verfügung als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Verfügung Waffenverbot für den Einzelfall nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 WaffG kann in Zimmer 311 des Verwaltungsgebäudes „Ordnungsamt“ (Großherzog-Friedrich-Straße 111), 66121 Saarbrücken, von dazu berechtigter Person eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Im Auftrag
Schwarz
Verwaltungsrat
Amtsleiter