Montag, 4. März 2024

Bekanntmachung über die Teileinziehung der öffentlichen Verkehrsfläche zur Erweiterung der Fußgängerzone St. Johanner Markt im Stadtteil St. Johann

Die Stadt Saarbrücken hat durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 133.02.03 „Fürstenstraße – Fußgängerzone““ im Stadtteil St. Johann die innerstädtische Fußgängerzone um den St. Johanner Markt erweitert.

Erweiterung der Fußgängerzone St. Johanner Markt im Stadtteil St. Johann - lan

Erweiterung der Fußgängerzone St. Johanner Markt im Stadtteil St. Johann - lan

Erweiterung der Fußgängerzone St. Johanner Markt im Stadtteil St. Johann - lan

Die Straßenverkehrsfläche „Fürstenstraße“, Gemarkung St.Johann, Flur 1, Teilfläche des Flurstück 551/21 wurde auf der im beigefügten Übersichtsplan rot markierte Teilfläche als Fußgängerzone festgesetzt.

Gemäß § 8 Abs. 5 des Saarländischen Straßengesetzes gilt diese rot markierte öffentliche Verkehrsfläche als dem motorisierten fließenden und ruhenden Verkehr im Gemeingebrauch entzogen, sobald diese Straßenfläche diesem öffentlichen Verkehr tatsächlich entzogen wird.

Die zuvor genannte Straßenverkehrsfläche wird am 15.03.2024 mit den dann geltenden straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen dem öffentlichen motorisierten fließenden und ruhenden Verkehr entzogen. 

Die Verkehrsflächenbenutzung der betroffenen Straßenteilfläche ist dann nur noch in folgendem Umfang zugelassen:

Ganztägige freie Zufahrtsmöglichkeit für Einsatzwagen des öffentlichen Ver- und Entsorgungsverkehrs und der Polizei sowie für Rettungs- und Katastrophenverkehr mit Ein- und Ausfahrmöglichkeiten von allen Seiten.

Zufahrtsmöglichkeit für den Lieferverkehr zu den ortsüblichen Lieferzeiten der Fußgängerzone.

Hinweis:

Der Bebauungsplan Nr. Nr. 133.02.03 „Fürstenstraße – Fußgängerzone““ im Stadtteil St. Johann kann während der Dienststunden beim Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße 31 (Diskontohochhaus), 9. Etage eingesehen werden.

Ergänzend können der Bebauungsplan und die Begründung im Internet unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene.

Saarbrücken, der 04.03.2024

Der Oberbürgermeister

Uwe Conradt