Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022 des Jugendhilfezentrums der Landeshauptstadt Saarbrücken
1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Jugendhilfezentrums der Landeshauptstadt
Saarbrücken für das Wirtschaftsjahr 2022 wurde unter Beachtung der Bestimmungen der
Betriebssatzung, der Eigenbetriebsverordnung (EigVO), des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches (HGB) und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erstellt.
Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates vom 06.12.2022 wurde die W & ST Publica am
03.04.2023 mit der Prüfung des vorliegenden Jahresabschlusses beauftragt.
Die Prüfung wurde zum 13.12.2023 abgeschlossen.
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung wird folgender uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt:
Wir haben den Jahresabschluss des Jugendhilfezentrums der Landeshauptstadt Saarbrücken – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Jugendhilfezentrums der Landeshauptstadt Saarbrücken für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der §§ 19 ff. der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes (EigVO) in Verbindung mit den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 23 der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes und stellt die voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
2. Der Jahresabschluss 2022 des JHZ S wird zum 31.12.2022 folgendermaßen festgestellt:
Bilanzsumme: 2.876.685,13 €
Summe der Erträge: 4.652.517,37 €
Summe der Aufwendungen: 4.767.909,06 €
Jahresergebnis: -115.391,69 €
3. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 06.02.2024 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2022 des JHZ-S fest.
Der Jahresverlust des JHZ-S in Höhe – 115.391,69 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Zur Wiederherstellung des in der Betriebssatzung des Eigenbetriebs festgelegten Stammkapitals in Höhe von 100.000 € und gem. § 8 (8) EigVO soll der Ausgleich des zahlungswirksamen Verlustes in Höhe von 121.932,82 € aus dem Ergebnishaushalt der Landeshauptstadt erfolgen.
4. Der Prüfbericht des Jahresabschlusses 2022 ist in Raum 24 (2. Stock) im Hauptgebäude des
Jugendhilfezentrums in der Zeit vom 29.04.2024 bis zum 10.05.2024 montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 bis 15.30 Uhr öffentlich ausgelegt.
Saarbrücken, den 19.04.2024
Die Werkleitung
H. Theisen