Montag, 13. Mai 2024

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Veranstaltung von Wochenmärkten in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 04.02.2014

Die nachfolgende Satzung wird hiermit gemäß § 1 der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 27.04.2021 öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der jeweilig gültigen Fassung oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. vor Ablauf eines Jahres der Oberbürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Verfahrens- oder Formmängel gegenüber der Landeshauptstadt Saarbrücken unter Bezeichnung der Tatsache, die die Mängel ergeben, schriftlich gerügt worden sind.

Uwe Conradt

Oberbürgermeister

Aufgrund § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz – KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) wird auf Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 07. Mai 2024 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel I

Die Satzung über die Veranstaltung von Wochenmärkten in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 04.02.2014 wird wie folgt geändert:

1.            § 1 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt geändert:

a)            Nach dem Wort „(Ludwigsplatz):“ werden die Wörter „Dienstag, Donnerstag“ gestrichen.

b)           Nach den Wörtern „(Hambacher Platz):“ wird das Wort „Dienstag“ gestrichen.

c)            Die Wörter „Rodenhof (Edenplatz): Donnerstag“ werden gestrichen.

d)           Nach den Wörtern „St. Johann (St. Johanner Markt): Montag, Mittwoch, Freitag“ werden die Wörter „Samstag (Bauernmarkt)“ eingefügt.

2.            § 1 Abs. 2 wird gestrichen.

3.            In § 2 Abs. 2 werden die Wörter „Hambacherplatz“ und „St. Arnualer Markt“ gestrichen.

4.            § 3 wird wie folgt geändert:

a)            In § 3 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „08:00 Uhr“ ersetzt durch „07:00 Uhr“.

b)           In § 3 Abs. 2 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 angefügt:

„Der Bauernmarkt endet um 16:00 Uhr.“

c)            § 3 Abs. 4 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Solche Änderungen werden im städtischen Internetauftritt der Landeshauptstadt Saarbrücken (www.saarbruecken.de) bekannt gemacht, sofern gesetzlich keine andere Form der Bekanntmachung vorgegeben ist.“

d)           Nach § 3 Abs. 4 wird neu folgender Absatz 5 angefügt:

„Die Landeshauptstadt Saarbrücken kann die in Abs. 1 und Abs. 2 genannten Marktzeiten in Einzelfällen bei Bedarf verlängern.“

e)           In § 3 wird nach dem neuen Absatz 5 folgender Absatz 6 neu angefügt:

„Die Landeshauptstadt Saarbrücken ist in Einzelfällen berechtigt, Marktveranstaltungen auch an anderen öffentlichen Straßen und Plätzen als den in § 1 bezeichneten Örtlichkeiten durchzuführen.“

5.            In § 12 Abs. 5 Satz 1 werden die Wörter „einer Stunde“ ersetzt durch „90 Minuten“.

6.            In § 13 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „Bundesseuchengesetzes“ ersetzt durch „Infektionsschutzgesetzes“.

7.            In § 15 wird die Ordnungsnummer des letzten Absatzes redaktionell von „(3)“ in „(4)“ geändert.

Artikel II

Diese Satzung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Saarbrücken, den 07.05.2024

Uwe Conradt

Oberbürgermeister