Montag, 3. Juni 2024

I. Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt Seite 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsblatt I S. 204) hat der Stadtrat am 12.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt

1.    im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf   592.090.738 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 619.191.649 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf          -27.100.911 EUR

2.    im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf        13.534.575 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf       29.880.800 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf         -16.346.225 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf   27.491.813 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  13.518.020 EUR 

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit                  13.973.793 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird auf festgesetzt auf            16.346.225 EUR.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf        41.656.960 EUR.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf            650.000.000 EUR.

§ 5

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des

Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf  23.073.740 EUR

und

die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des

Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf  4.027.171 EUR

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.                Grundsteuer

                   a)         für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)          275 v.H.

                   b)         für die Grundstücke (Grundsteuer B)                      520 v.H.

Grundsteuerkleinbeträge werden entsprechend § 28 Abs. 2 Grundsteuergesetz wie folgt fällig:

- 15. August mit dem Jahresbetrag, wenn dieser    15 EUR

- 15. Februar und 15. August je zur Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser  30 EUR

  nicht übersteigt.

2.    Gewerbesteuer        490 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 06.12.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Bei der Ausführung des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes findet die Deckungsfähigkeit gem.    § 18 Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) in der Fassung vom 10.10.2006 (Amtsblatt Seite 1842), zuletzt geändert durch Artikel 66 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. S. 2629).

Weitergehende Ausführungen sind in der Anlage beschrieben.

§ 9

Sind Erträge oder Einzahlungen auf Grund rechtlicher Verpflichtungen oder, wenn ein sachlicher Zusammenhang dies erfordert und durch die Zweckbindung die Bewirtschaftung der Mittel erleichtert wird, zweckgebunden, bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und die Ermächtigung zur Leistung von Auszahlungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Die jeweilige Einzelentscheidung obliegt der Finanzdezernentin/dem Finanzdezernenten.

§ 10

In Anwendung des § 19 Absatz 2 KommHVO werden durch Mittelbindungen rechtverbindlich festgelegte Ermächtigungen für Aufwendungen eines Budgets generell für übertragbar erklärt.

Saarbrücken, den 12.12.2023

DER OBERBÜRGERMEISTER

gez.

Uwe Conradt

Oberbürgermeister

II.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Landeshauptstadt Saarbrücken genehmige ich

-      gem. § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 41.656.960 € und

-      gem. § 92 Abs. 2 KSVG einen Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen von 16.346.225 €

St. Ingbert, den 29.05.2024

Landesverwaltungsamt

Kommunalaufsicht

gez.

Arnold Sonntag

III.

Der Haushaltsplan 2024 liegt gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ab dem Tage dieser Veröffentlichung im Rathaus St. Johann, Rathausplatz 1, Zimmer 324, an sieben Tagen (montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Um telefonische Terminvereinbarung (0681/905-1340) wird gebeten.

Saarbrücken, den 31.05.2024

DER OBERBÜRGERMEISTER

gez.

Uwe Conradt

Oberbürgermeister