Öffentliche Zustellung gemäß § 10 VwZG
für Frau Jamata Charkviani, Wörther Straße 8, 66113 Saarbrücken und Herrn Nino M Kurnalidze, wohnhaft in Tbilisi, Georgien
Kassenzeichen 411001698703 und 411001699008
Grundsteuerbescheide für das Jahr 2023 vom 07.12.2023 und für das Jahr 2024 vom 08.01.2024
Kassenzeichen 411001319409 und 411001361641
Haftungsbescheide vom 12.06.2024
1. Begründung:
Frau Charkviani ist unter der Anschrift nicht zu ermitteln, obwohl sie melderechtlich dort gemeldet ist. Eine Zustellung an ihren Ehemann Herr M Kurnalidze ist nicht möglich, da uns die Adresse aus Georgien nicht vorliegt.
2. Benachrichtigung
Das Stadtsteueramt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 07.12.2023 Grundsteuerbescheide für die o.g. Kassenzeichen für den Erhebungszeitraum 2023 erlassen und mit Datum 08.01.2024 für den Erhebungszeitraum 2024. Außerdem wurden vom Stadtsteueramt Haftungsbescheide mit Datum 12.06.2024 zu den o.g. Kassenzeichen erlassen. Die Bescheide werden gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt der Grundsteuerbescheid als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Grundsteuerbescheide zu den Kassenzeichen 411001698703 und 411001699008 sowie die Haftungsbescheide zu den Kassenzeichen 411001319409 und 411001361641 können in Zimmer 608 des Verwaltungsgebäudes Haus Berlin (Kohlwaagstraße 4), 66111 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Wolff
Stadtoberamtsrat