Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
zur Wahl des Integrationsbeirates der Landeshauptstadt Saarbrücken am 29. September 2024
Gemäß § 22 der Satzung des Integrationsbeirates der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 07.05.2024 aufgrund der §§ 12, 50 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12.Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) fordere ich Sie hiermit auf, die Wahlvorschläge zu der am 29. September 2024 stattfindenden Integrationsbeiratswahl möglichst frühzeitig jedoch
bis spätestens 25. Juli 2024, 18.00 Uhr,
bei dem Gemeindewahlleiter der Landeshauptstadt Saarbrücken einzureichen.
Dienststelle: Hauptamt, Abteilung für Entwicklungsplanung, Statistik und Wahlen, Zi. 723, Kohlwaagstraße 4, Haus Berlin, 66111 Saarbrücken.
Die Wahlvorschläge sollten möglichst so frühzeitig vor dem 25.07.2024 eingereicht werden, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
In der Landeshauptstadt Saarbrücken sind 10 Mitglieder zum Integrationsbeirat zu wählen.
Wahlvorschläge können von einzelnen Kandidaten/innen als auch als Listen eingereicht werden. Die Listen können von Vereinen, Verbänden, Personengruppen oder Parteien eingereicht werden. Das können nationale, internationale oder sonstige Listen sein.
Der Wahlvorschlag (Anlage 1) muss enthalten:
Familienname, Vorname, Beruf, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung eines jeden Bewerbers; einer jeden Bewerberin, den Namen des/der Einzelkandidaten/Einzelkandidatin, der Liste oder der Wählergruppe, die den Wahlvorschlag einreicht. Der Wahlvorschlag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Im Falle einer Wahlvorschlagsliste ist die persönliche und handschriftliche Unterzeichnung von drei Wahlberechtigten erforderlich.
Dem Wahlvorschlag sind beizufügen:
die Zustimmungserklärung der Bewerber/Innen (Anlage 2) die Wählbarkeitsbescheinigungen der Bewerber/Innen (Anlage 3), 20 Unterstützungsunterschriften (Anlage 4), sowie im Falle einer Wahlvorschlagsliste eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber/Innen (Anlage 5).
Die Wahlberechtigten, die einen Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf einem Formblatt (Anlage 4), persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des/der Unterzeichner/in sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Ein/e Wahlberechtigte/r darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Wahlvorschläge von Listen dürfen erst nach Aufstellung des/der Bewerber/in durch eine Vertreter-/Mitgliederversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.
Die Unterstützungsunterschriften können ab dem auf den Tag der Einreichung des Wahlvorschlags folgenden Tag ab bis zum 66. Tag vor der Wahl geleistet werden. Dies muss während der allgemeinen Dienststunden sowie am letzten Samstag vor Ablauf der Frist in der Zeit zwischen 9.00 und 12.00 Uhr, am Tag des Ablaufs der Frist bis 18.00 Uhr, persönlich in der oben genannten Dienststelle erfolgen.
Wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen des Mehrheitswahlrechtes.
Alle Formulare und Vordrucke sind beim Hauptamt, Abteilung für Entwicklungsplanung, Statistik und Wahlen, Zimmer 723, Kohlwaagstraße 4, Haus Berlin, 66111 Saarbrücken, in der Geschäftsstelle des Integrationsbeirates und beim Zuwanderungs- und Integrationsbüros (ZIB), Rathaus St. Johann, Zimmer 223 und 227 sowie unter www.saarbruecken.de/Integrationsbeirat erhältlich. Außerdem finden Sie ausführlichere Informationen und Erläuterungen zur Einreichung der Wahlvorschläge in einer Broschüre, die ebenfalls auf der genannten Website zu finden ist.
Saarbrücken, den 02.07.2024
Der Gemeindewahlleiter
Uwe Conradt
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Saarbrücken