Bekanntmachung eines Grenztermins in der Stadt Saarbrücken
Anlässlich einer in der Gemarkung Malstatt-Burbach
Flur 13 (Lahnstraße) beantragten Liegenschaftsvermessung findet für die Flurstücke Nr. 52/15, 52/24, 52/26 und 34/8 ein Grenztermin statt.
Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).
Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, den Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.
Der Grenztermin findet statt am:
Mittwoch, 17.07.24 um 13:45 Uhr
Ort / Treffpunkt:
Rheinstraße, auf Höhe des Mehrfamilienwohnhauses Lahnstraße 15-17
Wenn Beteiligte nicht am Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.
Saarlouis, den 03.07.2024
Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung
Zentrale Außenstelle
Kaibelstraße 4-6
66740 Saarlouis
R.Hoffmann, VOI