Samstag, 13. Juli 2024

Bebauungsplan Nr. 135.03.15 "Zwischen Quellenstraße und Im Helmerswald"

Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan Nr. 135.03.15 "Zwischen Quellenstraße und Im Helmerswald" - LHS

Bebauungsplan Nr. 135.03.15 "Zwischen Quellenstraße und Im Helmerswald" - LHS

Bebauungsplan Nr. 135.03.15 "Zwischen Quellenstraße und Im Helmerswald" - LHS

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans 135.03.15 "Zwischen Quellenstraße und Im Helmerswald" im Stadtteil St. Johann beschlossen.

Gleichzeitig wurde beschlossen eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen

Ziel der Planung

Auf einem brachliegenden Grundstück am Eschbergerweg ist eine Kombination aus Büro- und Wohnnutzung sowie einem Bereich für Forschung bzw. nicht störender Produktion geplant. Da das Vorhaben nach dem geltenden Planungsrecht nicht realisiert werden kann, ist die Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahren vorgesehen. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird zudem im angrenzenden Umfeld eine Aktualisierung der Gebietsart vorgenommen, die der aktuellen Situation im Geltungsbereich mehr gerecht wird.

Geltungsbereich

Der in dieser Veröffentlichung dargestellte Geltungsbereich entspricht dem Geltungsbereich der beim Aufstellungsbeschluss am 27.09.2022 beschlossen wurde. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass es für die Fläche östlich der Quellenstraße keinen planungsrechtlichen Steuerungsbedarf gibt. Der Geltungsbereich der in den veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen dargestellt wird weicht deshalb von dem Geltungsbereich dieser Veröffentlichung ab. Die Änderung des Geltungsbereichs soll zusammen mit der Offenlage des Bebauungsplans beschlossen werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Bebauungsplanvorentwurf wird vom 15.07.2024 bis 16.08.2024 während der unten angegebenen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 924 zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:

http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.

Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans werden die erarbeiteten Gutachten ausgelegt.

Schriftliche Äußerungen und Rückfragen zu den Planungen können zudem gerichtet werden an die Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken, Tel. (0681) 905- 4028 oder bauleitplanung@saarbruecken.de.

Öffnungszeiten:

Stadtplanungsamt: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr

Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt 66104 Saarbrücken

Telefon: 0681-905-4078

e-mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de

Saarbrücken, den 13.07.2024

Uwe Conradt

Oberbürgermeister