Samstag, 13. Juli 2024

Bebauungsplan Nr. 141.01.35 „Südlich Mecklenburgring 74 & 76"

Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan Nr. 141.01.35 „Südlich Mecklenburgring 74 & 76" - LHS

Bebauungsplan Nr. 141.01.35 „Südlich Mecklenburgring 74 & 76" - LHS

Bebauungsplan Nr. 141.01.35 „Südlich Mecklenburgring 74 & 76" - LHS

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „141.01.35 „Südlich Mecklenburgring 74 & 76" im Stadtteil St. Johann im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, beschlossen.

Gleichzeitig wurde beschlossen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Ziel der Planung

Südlich des Mecklenburgrings 74 und 76 liegt eine Parkplatzfläche im Eigentum der Gesellschaft für Kommunalanlagen und Beratung Saarbrücken mbH (Gemarkung St. Johann, Flur 47, Flurstück 100/2). Diese ist im bestehenden Bebauungsplan als solche festgesetzt. 

Allerdings besteht für diese Parkplatzfläche mittlerweile kein Bedarf mehr, da diese zum einen kaum genutzt wird und zum anderen auch keine Stellplatznachweise der umliegenden Bebauung auf der Fläche geführt werden.

Durch eine Aufgabe der Parkplatzfunktion besteht das Potenzial einer städtebaulichen Nachverdichtung in Form von weiterer Wohnbebauung. Hier liegen bereits erste grobe Konzepte für sozialen Wohnungsbau vor.

Für den Fall, dass primär kein sozialer Wohnraum entstehen soll, greift das Baulandmodell, nach dem ein potenzieller Vorhabenträger 20% sozialen und 10% preisgünstigen Wohnraum herzustellen hat.

Für die planungsrechtliche Zulässigkeit eines solchen Vorhabens ist die Teiländerung des bestehenden Bebauungsplans erforderlich.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Bebauungsplanvorentwurf wird vom 15.07.2024 bis 16.08.2024 während der unten angegebenen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 924 zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:

http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.

Schriftliche Äußerungen und Rückfragen zu den Planungen können zudem gerichtet werden an die Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken, Tel. (0681) 905- 4004 oder bauleitplanung@saarbruecken.de.

Öffnungszeiten:

Stadtplanungsamt: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr

Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt 66104 Saarbrücken

Telefon: 0681-905-4004 oder 905-4078

e-mail: bauleitplanung@saarbruecken.de

Saarbrücken, den 13.07.2024

Uwe Conradt

Oberbürgermeister