Samstag, 27. Juli 2024

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 111.03.05 "Vorstadtstraße zwischen Trillerweg und Hintergassentreppe"

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 111.03.05 "Vorstadtstraße zwischen Trillerweg und Hintergassentreppe"

Vorstadtstraße zwischen Trillerweg und HIntergassentreppe - LHS

Vorstadtstraße zwischen Trillerweg und HIntergassentreppe - LHS

Vorstadtstraße zwischen Trillerweg und HIntergassentreppe - LHS

Ziel der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende wesentliche Ziele verfolgt:

•              Anpassung der Festsetzungen an den heutigen Bestand und die heutigen Anforderungen im Plangebiet;

•              Stärkung und Weiterentwicklung des Plangebietes als innenstadtnahes Wohnquartier,

•              Erhalt der charakteristischen Nutzungsmischung aus Wohnen und damit verträglichem Gewerbe (im Bereich der Erdgeschosszone) zur Vorstadtstraße

•              Ausschluss von Nutzungen, die den genannten städtebaulichen Entwicklungszielen entgegenstehen, insb. Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vergnügungsstätten, wie z.B. Spielhallen und Wettbüros, dadurch Vermeidung von Nutzungskonflikten mit der störungssensiblen, das Gebiet prägenden Wohnnutzung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung erfolgt vom 29.07.2024 bis 23.08.2024.

Der Bebauungsplanvorentwurf kann im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:

http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene

Zusätzlich erfolgt auch ein Aushang der Unterlagen während der unten angegebenen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 924.

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.

Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans werden die erarbeiteten Gutachten ausgelegt.

Schriftliche Äußerungen und Rückfragen zu den Planungen können zudem gerichtet werden an die Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken, Tel. (0681) 905- 4071 oder bauleitplanung@saarbruecken.de.

Öffnungszeiten:

Stadtplanungsamt: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr

Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt 66104 Saarbrücken

Telefon  0681-905-4071 oder 905-4078

e-mail: bauleitplanung@saarbruecken.de

Saarbrücken, den 27.07.2024

Uwe Conradt

Oberbürgermeister