Samstag, 10. August 2024

Bekanntmachung gemäß § 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

(UVPG i. d. F. v. 18.03.2021, zuletzt geändert am 22.03.2023)

Die Hans Schwartz GmbH & Co. KG (Sand-, Kies- und Recyclingwerke, Erdmassendeponie und Transporte), hat mit Antrag vom 07.08.2023, eingegangen am 11.08.2023, eine Genehmigung zur Erweiterung des Kiesabbaus im Abbaufeld nördlich der bestehenden Recyclingwerke Drahtzugweiher Werk II beantragt.
Das beantragte Vorhaben bedarf einer Baugenehmigung nach § 64 LBO Saarland.

Für das Vorhaben wird nach § 10 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Ein entsprechender UVP-Bericht wurde vorgelegt.

Zuständige Behörde im Sinne des UVPG ist die Untere Bauaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken.
Eine grenzüberschreitende Beteiligung gem. § 54 bis 56 UVPG wird durchgeführt.
Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 19 UVPG öffentlich bekannt gemacht.

Sofern die beantragte Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb erteilt wird, soll das Vorhaben sobald wie möglich errichtet und in Betrieb genommen werden.

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen und Gutachten einschließlich der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVP-Bericht) liegen nach der Bekanntmachung einen Monat ( 12.08.2024  - 12.09.2024) während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht bei folgender Behörde aus:


1.    Untere Bauaufsicht der Landeshauptstadt Saarbrücken,
Gerberstraße 29, 66111 Saarbrücken. Erdgeschoss.


Um einen reibungslosen Ablauf der Einsichtnahme zu gewährleisten wird gebeten, die Öffnungszeiten zu beachten.

Öffnungszeiten:
Mo    09.00 - 12.00 und 13.30 −15.30 Uhr
Mi     09.00 - 12.00 und 13.30 −15.30 Uhr
Do    08.00−18.00 Uhr
Fr     09.00−12.00 Uhr

Im Einzelfall ist auch eine Terminabsprache möglich unter: 0681- 905- 1948 oder bauaufsicht@saarbruecken.de
 

Bekanntmachung gemäß § 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG i. d. F. v. 18.03.2021, zuletzt geändert am 22.03.2023)

Die ausgelegten Antragsunterlagen enthalten unter anderem folgende entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens:

-    Kurzbeschreibung / Übersichtsinformationen zum Antrag,
-    UVP-Bericht zum Vorhaben
-    Empfehlungen/Berichte:
-    Landschaftspflegerische Begleitplan
-    Fachbeitrag Artenschutz
-    Erläuterungsbericht
-    Stellungnahme NABU-Saarland
-    Stellungnahme Saarwaldverein


Das Vorhaben wird zudem über das zentrale UVP-Portal des Landes unter www.uvp-verbund.de unter dem Suchbegriff „Erweiterung Kiesabbau Drahtzugweiher" bekannt gemacht und Unterlagen werden dort ebenfalls zugänglich gemacht.


Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 12.09.2024 bis einschließlich 14.10.2024 bei der vorgenannten Behörde schriftlich und gemäß §3a SVwVfG auch elektronisch unter dem Betreff „Erweiterung Kiesabbau Drahtzugweiher“ vorgebracht werden. Informationen zu elektr. Kommunikation finden Sie im Bereich „Kontakt“ der Homepage der Landeshauptstadt Saarbrücken unter https://www.saarbruecken.de/kontakt

Die Einwendungen sollen die volle leserliche Anschrift (in Blockschrift) des Einwenders tragen. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Präklusionswirkung). Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Gerichtsverfahren.


Die Einwendungen werden an die BauantragstellerIn sowie an die am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dabei Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind.


Sollte die Genehmigungsbehörde die Durchführung eines Erörterungstermins für notwendig erachten, werden die formgerecht erhobenen Einwendungen voraussichtlich am 28.10.2024 ab 9.30 Uhr in der Gerberstraße 29, 66111 Saarbrücken (EG), öffentlich erörtert.


Vorbehaltlich der Durchführung des vorgenannten Erörterungstermins wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.


Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsunterlagen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern.


Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Landeshauptstadt Saarbrücken, den 10.8.2024
Der Oberbürgermeister

Im Auftrag
gez. Timo Dörr