ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG gemäß §10 VWZG
Für Merih KIBROM, polizeilich nicht in Saarbrücken gemeldet
Aktenzeichen: 32.2
Bescheid vom 05.08.2024
1. Begründung: Herr Merih KIBROM ist nicht in Saarbrücken polizeilich gemeldet.
2. Benachrichtigung: Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 05.08.2024 einen Bescheid der Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor Gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL) erlassen.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt die Verfügung als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Der Bescheid kann beim Ordnungsamt Saarbrücken, Großherzog-Friedrich-Straße 111, 66121 Saarbrücken eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt die Verfügung als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Xavier
Abteilungsleiter
Veröffentlichung vom 19.08.2024 bis einschließlich 02.09.2024