ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG gemäß §10 VWZG
Für Herrn Hans-Günter Hürter, zuletzt wohnhaft Vogelsborn 2, 66117 Saarbrücken
Aktenzeichen: 32.2 RE
Widerruf waffenrechtliche Erlaubnis, Bescheid vom 29.07.2024
1. Begründung:
Herr Hürter ist amtlich unter der Anschrift Vogelsborn 2, 66117 Saarbrücken gemeldet. Jedoch ist er unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln. Sein Name ist weder auf einer Klingel noch auf einem Briefkasten vorzufinden. Daher konnte die Verfügung weder postalisch noch persönlich durch den kommunalen Ordnungsdienst zugestellt werden.
2. Benachrichtigung
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 29.07.2024 eine Verfügung, Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis (kleiner Waffenschein), erlassen. Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt die Verfügung als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Verfügung, Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis (kleiner Waffenschein) kann in Zimmer 313 des Verwaltungsgebäudes „Ordnungsamt“ (Großherzog-Friedrich-Straße 111), 66121 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Im Auftrag
Xavier
Abteilungsleiter
Aushang vom 19.08.bis 03.09.