Montag, 14. Oktober 2024

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der städtischen Marktplätze für Wochenmärkte in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 04.02.2014

Die nachfolgende Satzung wird hiermit gemäß § 1 der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 27.04.2021 öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der jeweilig gültigen Fassung oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. vor Ablauf eines Jahres der Oberbürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Verfahrens- oder Formmängel gegenüber der Landeshauptstadt Saarbrücken unter Bezeichnung der Tatsache, die die Mängel ergeben, schriftlich gerügt worden sind.

Uwe Conradt

Oberbürgermeister

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der städtischen Marktplätze für Wochenmärkte in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 04.02.2014

Aufgrund des § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz - KSVG - vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. I S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), der §§ 1, 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz - KAG - vom 26. April 1978 (Amtsbl. I S. 409) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. I S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) wird auf Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.10.2024 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der städtischen Marktplätze für Wochenmärkte in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 04.02.2014 erlassen:

Artikel I

Die Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der städtischen Marktplätze für Wochenmärkte in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 04.02.2014 wird wie folgt geändert:

  1. § 3 Abs. 1 Nr. 3 wird wie folgt gefasst:
  • Die Gebühr für die Bereitstellung der Stromversorgung und das Vorhalten von Stromverteilungsanlagen beträgt für alle städtischen Marktplätze auf Wochenmärkten, die eine Stromversorgung benötigen, pro Anschluss pro Markttag 1,50 €
  • Darüber hinaus wird die Versorgung mit Strom anlässlich der Wochenmärkte eine Pauschalgebühr erhoben. Je Markttag sind folgende Gebühren zu zahlen:
  • Marktstand mit geringem Stromverbrauch (Licht, Kasse)0,50 €
  • Marktstand mit mittlerem Stromverbrauch (Licht. Kasse, Kühlschrank)1,00 €
  • Marktstand mit hohem Stromverbrauch (Licht. Kasse, Kühltheke)2,50 €

Redaktionelle Änderungen: § 1: Verb erhoben einfügen.

Artikel II

Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Saarbrücken, den 08.10.2024

Uwe Conradt

Oberbürgermeister